Programm Krisenbewältigung und Neustart (KUNST)
Darlehen für kleine und mittlere Unternehmen in Sachsen zur Finanzierung von Investitionen und laufenden betrieblichen Ausgaben nach erfolgreicher Krisenüberwindung. Bis zu 80 % des förderfähigen Finanzbedarfs, 25.000 € bis 1 Mio. €.
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Förderkriterien
Förderziel
Finanzierung von Investitionen in das Anlage- und Umlaufvermögen sowie projekt- oder auftragsbezogenen laufenden betrieblichen Ausgaben, um die Existenzfestigung und Wettbewerbsfähigkeit von KMU nach einem Insolvenzverfahren zu sichern.
Förderfähige Ausgaben
- Investitionen in Anlage- und Umlaufvermögen
- Projekt- oder auftragsbezogene laufende betriebliche Ausgaben
Antragsberechtigt
- Unternehmen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Betriebsstätte im Freistaat Sachsen
- Vorlage eines bestätigten Insolvenzplans gemäß § 248 InsO
- Beschluss über die Aufhebung des Insolvenzverfahrens gemäß § 258 InsO
- Ausschluss von Unternehmen in Schwierigkeiten nach EU-Leitlinien
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Kunst_RuB_Antrag (Vordruck 60470)
- Selbstauskunft (Vordruck 60020x)
- SEPA-Lastschriftmandat Rahmenmandat (Vordruck 64021)
- SEPA-Lastschriftmandat Einzelmandat (Vordruck 64022)
- KMU-Bewertung (Vordruck 60314)
- KMU-Bewertung_Anlage 1 (Vordruck 60314-1)
- Feststellung des wirtschaftlich Berechtigten (Vordruck 65222-1)
- Unterschriftenblatt_Bankvollmacht (Vordruck 64663)
- Kontovollmacht_Bank (Vordruck 64662)
- De-minimis-Regel_Informationsblatt (Vordruck 60380)
- De-minimis_Antrag_Erklärung (Vordruck 60381)
- Anzeige eines Zeichnungsbefugten (Vordruck 61547-1)
Beschreibung
Das Programm „Krisenbewältigung und Neustart (KUNST)“ richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen, Handwerksbetriebe, Handels- sowie Dienstleistungsunternehmen und Angehörige freier Berufe mit Betriebsstätte im Freistaat Sachsen. Es stellt zinsgünstige Darlehen bereit, um nach erfolgreichem Insolvenzplanverfahren bis zu 80 % des förderfähigen Finanzbedarfs abzudecken. Die Mittel können sowohl für Neu- und Ersatzinvestitionen in das Anlage- und Umlaufvermögen als auch für projekt- und auftragsbezogene laufende betriebliche Ausgaben genutzt werden. Die Darlehenshöhe bewegt sich zwischen 25.000 € und 1.000.000 €, bei einer maximalen Laufzeit von 48 Monaten und der Möglichkeit eines tilgungsfreien ersten Jahres. Da Anträge laufend gestellt werden können, bietet das Programm zeitlich flexible Unterstützung beim Wiederaufbau der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit.
Teilnehmende Unternehmen müssen einen bestätigten Insolvenzplan gemäß § 248 InsO sowie den Beschluss über die Aufhebung des Insolvenzverfahrens nach § 258 InsO vorlegen und dürfen nicht als „Unternehmen in Schwierigkeiten“ nach EU-Leitlinien gelten. Zur Antragstellung sind unter anderem der „Kunst_RuB_Antrag (Vordruck 60470)“, Selbstauskünfte, SEPA-Lastschriftmandate, KMU-Bewertungen sowie Nachweise zur Feststellung wirtschaftlich Berechtigter einzureichen. Die Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB) prüft Anträge und begleitet bei der Mittelbewilligung. Ziel ist die Existenzfestigung und Wettbewerbsstärkung von KMU nach einer Krisensituation – eine wirksame Brücke für nachhaltiges Wachstum im Freistaat Sachsen.