Zuschuss

Programm Krisenbewältigung und Neustart (KUNST)

Förderung für sächsische KMU zur Bewältigung wirtschaftlicher Krisenfolgen und zum erfolgreichen Neustart. Anträge sind laufend möglich.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Sachsen
Unternehmensgröße: Kleine und mittlere Unternehmen (KMU)

Förderziel

Förderung von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) in Sachsen zur Bewältigung von Krisenfolgen, zur Stabilisierung der Liquidität und zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit nach wirtschaftlichen Ausnahmesituationen.

Antragsberechtigt

  • Unternehmen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Sitz oder Betriebsstätte in Sachsen
  • Definition KMU nach EU-Standards (weniger als 250 Mitarbeitende, Jahresumsatz ≤ 50 Mio. € oder Jahresbilanzsumme ≤ 43 Mio. €)
  • Nachweis wirtschaftlicher Beeinträchtigung durch Krisensituation

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Anschreiben mit Krisenbeschreibung
  2. Aktuelle Gewinn- und Verlustrechnung
  3. Liquiditätsplan
  4. Unternehmenskonzept für Neustartmaßnahmen

Bewertungskriterien

  • Schwere der wirtschaftlichen Beeinträchtigung
  • Nachhaltigkeit des Restrukturierungs- oder Modernisierungskonzepts
  • Wirkung auf Beschäftigungssicherung

Beschreibung

Das Programm Krisenbewältigung und Neustart (KUNST) richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit Sitz oder Betriebsstätte in Sachsen, die infolge wirtschaftlicher oder branchenbezogener Krisen in ihrer Existenz oder Liquidität gefährdet sind. Als laufend verfügbarer Zuschuss fördert es Maßnahmen zur Stabilisierung der Unternehmensfinanzen sowie zur digitalen und organisatorischen Modernisierung. Gefördert werden Beratungsleistungen und Investitionen in digitale Lösungen, die eine nachhaltige Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit ermöglichen. Das Programm unterstützt Unternehmen bei der Erarbeitung und Umsetzung von Restrukturierungs- und Sanierungskonzepten, um einen erfolgreichen Neustart nach außergewöhnlichen wirtschaftlichen Belastungen zu gewährleisten.

Zur Bewilligung ist nachzuweisen, dass das Unternehmen die EU-Definition eines KMU erfüllt (weniger als 250 Mitarbeitende, Jahresumsatz ≤ 50 Mio. € oder Jahresbilanzsumme ≤ 43 Mio. €) und eine wirtschaftliche Beeinträchtigung durch die Krisensituation vorliegt. Bewertet werden die Schwere der Krise, die Nachhaltigkeit des Restrukturierungs- oder Modernisierungskonzepts sowie die Wirkung auf den Erhalt von Arbeitsplätzen. Antragstellende reichen ein Anschreiben mit Beschreibung der Krisensituation, aktueller Gewinn- und Verlustrechnung, Liquiditätsplan und ein detailliertes Konzept für die Neustartmaßnahmen ein. Die Einreichung ist jederzeit möglich, wodurch flexibel auf akute Krisen reagiert werden kann. Projektträger ist die Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB), die als zentrales Förderinstitut des Freistaates Sachsen agiert. Das Förderprogramm leistet einen wichtigen Beitrag zur Sicherung regionaler Wertschöpfung und Beschäftigung in strukturell bedeutenden sächsischen Wirtschaftsbereichen.

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