Zuschuss

Programme zur Verbesserung der Infrastruktur im ländlichen Raum

Das Land Tirol gewährt einen unbefristeten Zuschuss zu Baumaßnahmen im ländlichen Raum Tirol. Förderfähig sind u.a. Errichtung und Sanierung öffentlicher Straßenanlagen, landwirtschaftlicher Seilwege sowie Elektrifizierung und Telefonanschlüsse landwirtschaftlicher Hofstellen. Anträge formlos und jederzeit möglich.

Regionalförderung

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
11.11.2013
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Tirol

Förderziel

Zuschuss zu infrastrukturellen Baumaßnahmen im dauerbesiedelten, ländlichen Raum Tirol, insbesondere zur Errichtung und Sanierung öffentlicher Straßenanlagen zur Erschließung landwirtschaftlicher Betriebe, zur Förderung landwirtschaftlicher Seilwege sowie Elektrifizierung und Telefonanschlüsse von Hofstellen.

Förderfähige Ausgaben

  • Errichtung und Sanierung öffentlicher Straßenanlagen
  • Errichtung landwirtschaftlicher Seilwege
  • Elektrifizierung landwirtschaftlicher Hofstellen
  • Anschlüsse ans Telefonnetz

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen
  • Interessenverbände und sonstige Vereine
  • Öffentliche Einrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Antragsstellung vor Baubeginn
  • Vorlage der notwendigen Bewilligungsbescheide
  • Kostennachweise in Form von Originalrechnungen und Zahlungsbelegen

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Generelle Projektbeschreibung
  2. Baukostenschätzung
  3. Notwendige Genehmigungsbescheide
  4. Originalrechnungen und Zahlungsbelege

Beschreibung

Das Programm zur Verbesserung der Infrastruktur im ländlichen Raum Tirol unterstützt landwirtschaftliche Betriebe, Weggemeinschaften, Straßeninteressentschaften sowie Gemeinden bei der Errichtung und Sanierung öffentlicher Straßenanlagen und weiterer technischer Einrichtungen. Gefördert werden etwa landwirtschaftliche Seilwege sowie die Elektrifizierung und der Telefonanschluss von Hofstellen. Anträge können jederzeit formlos eingereicht werden und das Förderprogramm ist unbefristet verfügbar. Voraussetzung für eine positive Förderentscheidung ist die Antragsstellung vor Baubeginn, die Vorlage sämtlicher behördlicher Genehmigungsbescheide sowie der Nachweis aller Kosten durch Originalrechnungen und Zahlungsbelege. Die ausgezahlten Zuschüsse tragen dazu bei, den dauerbesiedelten ländlichen Raum Tirols nachhaltig zu erschließen und die Mobilität sowie die technische Grundversorgung von Hofstellen zu verbessern.

Das Förderangebot verfolgt das Ziel, landwirtschaftliche Betriebe und kommunale Einrichtungen in peripheren Gebieten zu stärken und so die regionale Entwicklung zu fördern. Zur Antragseinreichung sind eine generelle Projektbeschreibung, eine detaillierte Baukostenschätzung und alle erforderlichen Bewilligungsbescheide beizulegen. Rechnungsdaten müssen nach dem Datum der Förderzusage liegen, um eine vollständige Kostenerstattung zu gewährleisten. Durch regelmäßige Vorortkontrollen seitens der Bauaufsicht und der Buchhaltung der Gruppe Agrar wird die Einhaltung der Förderrichtlinien sichergestellt. Mit dieser Förderung leistet das Land Tirol einen Beitrag zur Modernisierung ländlicher Infrastrukturen und zur langfristigen Sicherung der Lebens- und Arbeitsbedingungen in der Region.

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