Zuschuss

Programmförderung der Deutschen AIDS-Stiftung

Förderung von Programmen zur Aufklärung, Prävention und Gesundheitsförderung rund um HIV, Aids und STI – insbesondere für Menschen mit erschwertem Zugang zum Gesundheitssystem. Anträge jederzeit möglich.

Gesundheit Soziales

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Deutschland (bundesweit)

Förderziel

Unterstützung von Maßnahmen zur Aufklärung, Prävention und Gesundheitsförderung – insbesondere für Menschen mit erschwertem Zugang zum Gesundheitssystem – rund um HIV, Aids und sexuell übertragbare Infektionen (STI).

Förderfähige Ausgaben

  • Sachkosten
  • Honorarkosten
  • Anschubfinanzierung

Antragsberechtigt

  • Gemeinnützige Organisationen
  • Öffentliche Einrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Antragstellung durch gemeinnützige oder öffentliche Einrichtung
  • Eigenanteil erforderlich

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Ausgefüllter Programm- / Projektantrag
  2. Angaben zur antragstellenden Organisation
  3. Kosten- und Finanzierungsplan

Beschreibung

Die Programmförderung der Deutschen AIDS-Stiftung unterstützt bundesweit gemeinnützige Organisationen und öffentliche Einrichtungen, die Aufklärungs-, Präventions- und Gesundheitsförderungsprojekte rund um HIV, Aids und STI initiieren. Besonders im Fokus stehen Maßnahmen, die Menschen mit erschwertem Zugang zum Gesundheitssystem erreichen. Gefördert werden hierbei innovative Ansätze zur Wissensvermittlung, Früherkennung und nachhaltigen Gesundheitsförderung für HIV-positive sowie besonders gefährdete Zielgruppen. Die Förderart erfolgt in Form von Zuschüssen, wobei sowohl Erstförderung und Anschubfinanzierung als auch programmbezogene Sach- und Honorarkosten abgedeckt werden können. Ein Eigenanteil ist in der Regel erforderlich, um eine kooperative Finanzierung zu gewährleisten.

Anträge können von Vereinen der freien Wohlfahrtspflege, Beratungsstellen und ähnlichen gemeinnützigen Träger:innen sowie öffentlichen Institutionen wie Gesundheitsämtern jederzeit eingereicht werden. Die notwendigen Bewerbungsunterlagen umfassen einen ausgefüllten Programm-/Projektantrag, detaillierte Angaben zur Organisation sowie einen Kosten- und Finanzierungsplan. Nach Eingang des Antrags erfolgt eine zügige Bestätigung, bei Fördervolumina bis 4.000 Euro meist eine kurzfristige Bearbeitung, darüber hinaus eine Entscheidung im Folgequartal. Abschließend ist ein Verwendungsnachweis zu erbringen, verbunden mit Materialien zur Öffentlichkeitsarbeit, die die Stiftung in ihrer Spendengewinnung unterstützt. Dieses flexible Förderschema bietet Träger:innen die Möglichkeit, individuelle Projekte zur Stärkung der HIV-Prävention und -Betreuung nachhaltig umzusetzen und nachhaltig Wirkung zu entfalten.

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