Zuschuss

Programmkinos und filmkulturelle Einrichtungen, Projekt- und Jahresförderungen

Förderung für Programmkinos und filmkulturelle Einrichtungen in Kärnten mit Schwerpunkten Filmkultur, Filmvermittlung und Vernetzungsmaßnahmen. Anträge online möglich.

Kultur Medien Bildung

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Österreich (bundesweit)

Förderziel

Förderung von Programmkinos und filmkulturellen Einrichtungen in Kärnten, die sich mit Filmkultur und Filmvermittlung auseinandersetzen, sowie Unterstützung von Vernetzungsmaßnahmen zwischen Filmschaffenden und filmkultureller Bildung.

Antragsberechtigt

  • Unternehmen
  • Gemeinnützige Organisationen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Juristische Personen mit Sitz in Kärnten

Beschreibung

Diese Förderinitiative unterstützt Programmkinos und filmkulturelle Einrichtungen in Kärnten dabei, Filmkultur lebendig zu gestalten und innovative Vermittlungsformate zu entwickeln. Gefördert werden sowohl Projekt- als auch Jahresvorhaben, die sich mit Filmreihen, Sonderprogrammen oder Publikumsdialogen auseinandersetzen. Ein Schwerpunkt liegt auf der Stärkung der filmkulturellen Bildung durch Workshops, Vorträge und Schulkooperationen. Ebenso werden Vernetzungsmaßnahmen honoriert, die Kreative, Produzent:innen und Lehrende zusammenbringen, um langfristige Partnerschaften zu etablieren und regionale Filmkompetenzen auszubauen. Die Einreichung steht juristischen Personen mit Sitz in Kärnten offen, darunter Unternehmen und gemeinnützige Organisationen, die sich der kulturellen Vielfalt und inklusiven Zugänglichkeit verschrieben haben.

Die Beantragung erfolgt fortlaufend über das Online-Formular der Kärntner Landesregierung, Abteilung 14 – Kunst und Kultur, die als Servicestelle umfassend zu Fördermodalitäten und rechtlichen Rahmenbedingungen berät. Mit einem Zuschuss werden Ausstellungen, Aufführungen, Publikums- oder Fachveranstaltungen unterstützt, die das Verständnis für Film als Kunstform vertiefen und breite Zielgruppen erreichen. Die Richtlinien orientieren sich am Kärntner Kulturförderungsgesetz und bieten transparente Kriterien für Budgetplanung und Projektdurchführung. Durch diese Förderung werden nicht nur einzelne Programmpunkte ermöglicht, sondern auch nachhaltige Strukturen geschaffen, die den Filmschaffenden im Land langfristig zugutekommen und Kärnten als lebendigen Dreh- und Denkort profilieren.

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