Zuschuss

Programmlinie I „Gruppenbegegnungen und Austausch international“

Förderung von internationalen Gruppenbegegnungen, Austausch und gemeinsamer Projektarbeit zwischen gemeinnützigen Organisationen und kommunalen Einrichtungen in Deutschland und Partnerinstitutionen in den 15 Partnerländern der Stiftung (Begegnungsdauer i.d.R. 4–14 Tage). Zuschüsse u. a. für internationale Fahrtkosten und Programmpauschalen im Rahmen der Förderobergrenzen.

Engagement für gesellschaftlichen Zusammenhalt/Demokratie Bildung Kinder und Jugendliche

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Deutschland (bundesweit)

Förderziel

Zur Anbahnung neuer, Wiederbelebung früherer und Ausgestaltung langfristiger Beziehungen, von Dialog und Zusammenarbeit auf Augenhöhe fördert die Stiftung West-Östliche Begegnungen Gruppenbegegnungen aller Art, Austausch und gemeinsame Projektarbeit zwischen gemeinnützigen Organisationen, kommunalen Einrichtungen und Städten in Deutschland mit vergleichbaren Partnerinstitutionen in den Partnerländern der Stiftung.

Förderfähige Ausgaben

  • Internationale Fahrtkosten
  • Programmpauschalen

Antragsberechtigt

  • Gemeinnützige Organisationen
  • Öffentliche Einrichtungen
  • Bildungseinrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Sitz in Deutschland
  • Gemeinnützige Organisation oder kommunale Einrichtung
  • Partnerschaft mit Institution in einem der 15 Partnerländer der Stiftung

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Antragsformular
  2. Kopie der Satzung
  3. Kopie des Vereinsregisterauszugs
  4. Finanzierungsplan
  5. Programmablaufplan

Bewertungskriterien

  • Gleichberechtigte Mitwirkung beider Partner
  • Gemeinsame Vor- und Nachbereitung
  • Erarbeitung eines konkreten Ergebnisses
  • Öffentlichkeitsarbeit zur Begegnungsmaßnahme
  • Nachhaltigkeit der Beziehungen

Beschreibung

Die Programmlinie I „Gruppenbegegnungen und Austausch international“ der Stiftung West-Östliche Begegnungen fördert bundesweit internationale Dialogprojekte, die gemeinnützige Organisationen, kommunale Einrichtungen und Bildungsträger in Deutschland mit Partnerinstitutionen in einem der 15 Partnerländer der Stiftung vernetzen. Begegnungen von meist vier bis vierzehn Tagen Dauer stehen im Fokus, um neue Beziehungen anzubahnen, frühere Kooperationen aufzufrischen und langfristige Partnerschaften zu festigen. Die Förderung umfasst Zuschüsse für internationale Fahrtkosten und eine Programmpauschale im Rahmen festgelegter Obergrenzen. Thematisch sind Projekte aus den Bereichen gesellschaftlicher Zusammenhalt, Demokratieförderung, Bildung, Kinder- und Jugendarbeit sowie Aus- und Weiterbildung gleichermaßen willkommen. Großgeschrieben werden dabei der partizipative Austausch auf Augenhöhe, die gemeinsame Planung und Durchführung des Programms sowie das Erarbeiten eines konkreten Ergebnisses, das öffentlich präsentiert wird. Öffentlichkeitsarbeit und nachhaltige Nachbereitung sichern die Wirkung über die Begegnung hinaus.

Förderberechtigt sind in Deutschland ansässige gemeinnützige Organisationen, öffentliche und kommunale Einrichtungen sowie Bildungsträger, die in Partnerschaft mit einer Institution in einem der Partnerländer Projekte realisieren. Maßgeblich für die Entscheidung sind u. a. die gleichberechtigte Mitwirkung beider Partner, gemeinsame Vor- und Nachbereitung, ein klar definiertes Ergebnis sowie Maßnahmen zur langfristigen Beziehungs­pflege. Eine Antragstellung ist jederzeit möglich. Erforderliche Unterlagen umfassen das ausgefüllte Antragsformular, Satzungs- und Vereinsregisterkopien, einen detaillierten Finanzierungs- und Programmablaufplan. Die Stiftung unterstützt Interessierte zudem bei der Antragsvorbereitung und berät zu den Förderkonditionen.

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