Zuschuss

Programmlinie II „Kurzbegegnungen und Zusammenarbeit der Partner international“

Förderung von kurzen Arbeitstreffen (max. 4 Tage zzgl. An-/Abreise) zur Kontaktanbahnung, Netzwerkbildung sowie Vor- und Nachbereitung gemeinsamer Projekte mit Partnern in Osteuropa, Südkaukasus, Zentralasien und Baltikum. Zuschüsse für Fahrt- und Unterkunftskosten, max. Fördersumme 2.000 €.

Engagement für gesellschaftlichen Zusammenhalt/Demokratie

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Deutschland (bundesweit)
Fördersumme: Max. 2.000 € pro Begegnung
Förderquote: 70%
Projektdauer: 1 Monate
Nur für gemeinnützige Organisationen

Förderziel

Förderung von Kurzbegegnungen zur Kontaktanbahnung, Dialog und Netzwerkbildung, Planung und Koordination der weiteren Zusammenarbeit sowie Vor- und Nachbereitung gemeinsamer Projekte zwischen gemeinnützigen Organisationen, kommunalen Einrichtungen und Städten in Deutschland und ihren Partnerinstitutionen in den 15 Partnerländern der Stiftung.

Förderfähige Ausgaben

  • Fahrtkosten (öffentliche Verkehrsmittel)
  • Unterkunftskosten (Hotel/Pension/Herberge)
  • Programmpauschale für ausländische Teilnehmende

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Nutzung privater PKW
  • Barauszahlung an Teilnehmende

Antragsberechtigt

  • Gemeinnützige Organisationen
  • Öffentliche Einrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Sitz in Deutschland und deutsche Rechtsform
  • Anerkennung der Gemeinnützigkeit oder kommunale Trägerschaft
  • Partnerschaft mit mindestens einer Institution in einem der 15 Partnerländer
  • Eigenbeteiligung an den Fahrtkosten von mindestens 30 %

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Antragsformular der Stiftung
  2. Fahrtkostentabelle
  3. Kopie Satzung/Vereinsregisterauszug
  4. Nachweis der Gemeinnützigkeit

Bewertungskriterien

  • Dialog und Partnerschaft
  • Gleichwertigkeit der Partner
  • Nachhaltigkeit der Beziehungen

Beschreibung

Die Programmlinie II „Kurzbegegnungen und Zusammenarbeit der Partner international“ der Stiftung West-Östliche Begegnungen unterstützt bundesweit gemeinnützige Organisationen, kommunale Einrichtungen und Städte bei kurzen Arbeitstreffen mit Partnerinstitutionen in Osteuropa, dem Südkaukasus, Zentralasien und dem Baltikum. Solche Begegnungen von maximal vier Aufenthaltstagen (zzgl. An-/Abreise) fördern den Dialog, die Netzwerkbildung und die gemeinsame Projektplanung zwischen je ein bis vier deutschen und ausländischen Teilnehmer:innen. Im Fokus stehen Kontaktanbahnung, Vor- und Nachbereitung kommender Vorhaben sowie der Erfahrungsaustausch als Grundlage langfristiger Kooperationen. Die Maßnahme richtet sich ausschließlich an Institutionen mit Sitz in Deutschland, deutscher Rechtsform und Anerkennung der Gemeinnützigkeit oder kommunaler Trägerschaft. Eine Partnerschaft mit mindestens einer Organisation im jeweiligen Partnerland ist Voraussetzung, zudem wird eine Eigenbeteiligung von mindestens 30 % der Fahrtkosten erwartet.

Gefördert werden Fahrtkosten (nur öffentliche Verkehrsmittel), Unterkunftskosten (bis zu 30 EUR/Nacht) und eine Programmpauschale für ausländische Teilnehmer:innen (10 EUR/Tag) mit einer maximalen Fördersumme von 2.000 EUR pro Begegnung bei einer Förderquote von 70 %. Nicht erstattungsfähig sind die Nutzung privater PKW und Barauszahlungen an Teilnehmer:innen. Die Projektdauer beträgt bis zu einem Monat, Bewerbungen sind fortlaufend möglich. Als Bewertungskriterien gelten Dialog und Partnerschaft, Gleichwertigkeit der Partner sowie Nachhaltigkeit der Beziehungen. Für die Antragstellung sind dem Antragsformular der Stiftung eine Fahrtkostentabelle, ein Vereinsregisterauszug beziehungsweise Satzung und ein Nachweis der Gemeinnützigkeit beizufügen. Der Zuschuss bietet eine unkomplizierte Förderung, um internationale Kooperationen auf stabile Beine zu stellen und bürgerschaftliches Engagement für gesellschaftlichen Zusammenhalt zu stärken.

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