Zuschuss

Programmlinie III „Sonderprojekte“ (Stiftung West-Östliche Begegnungen)

In begründeten Ausnahmefällen Förderung von Projekten mit individuellem Kosten- und Finanzierungsplan außerhalb der Programmlinien I–II, wenn sie den Satzungszielen und Förderschwerpunkten besonders entsprechen. Antragstellung in der Regel über formlose Voranfrage und anschließendes Antragsformular mit zusätzlichen Unterlagen.

Kultur Bildung Engagement für gesellschaftlichen Zusammenhalt/Demokratie

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Deutschland (bundesweit)

Förderziel

Ziel ist die Förderung einzelner, thematisch herausgehobener Begegnungsprojekte mit Partnerorganisationen aus Osteuropa, dem Südkaukasus, Zentralasien oder dem Baltikum, die aufgrund fehlender öffentlicher Zuwendungsmöglichkeiten und nicht ausreichender Eigenmittel sonst nicht realisierbar wären und die in besonderer Weise den satzungsmäßigen Zielstellungen und Förderschwerpunkten der Stiftung entsprechen.

Förderfähige Ausgaben

  • Internationale Fahrtkosten
  • Unterkunft
  • Programmkosten
  • Sachausgaben
  • Kleinhonorare

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Honorare an Leitungsmitglieder und Mitarbeiter der eigenen Institution

Antragsberechtigt

  • Interessenverbände und sonstige Vereine
  • Gemeinnützige Organisationen
  • Öffentliche Einrichtungen
  • Bildungseinrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Einhaltung der satzungsmäßigen Zielstellungen der Stiftung
  • Keine Beantragung öffentlicher Zuwendungen für den geplanten Zweck
  • Fehlen ausreichender Eigenmittel
  • Vorlage einer formlosen Voranfrage und eines individuellen Kosten- und Finanzierungsplans

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Formlose Voranfrage (Projektskizze)
  2. Antragsformular
  3. Projektbeschreibung
  4. Detaillierter Ausgabenplan
  5. Einnahmenplan
  6. Kopie des Vereins-/Handelsregisterauszugs
  7. Satzung
  8. Nachweis der Gemeinnützigkeit

Bewertungskriterien

  • Entsprechung der satzungsmäßigen Zielstellungen
  • Besondere Relevanz zu Förderschwerpunkten und Themenjahren
  • Fehlen öffentlicher Fördermittel
  • Finanzierungsbedarf und Eigenmittelquote

Beschreibung

Die Programmlinie III „Sonderprojekte“ der Stiftung West-Östliche Begegnungen unterstützt selektiv Begegnungsformate, die in besonderer Weise den Satzungszielen der Stiftung entsprechen und andernfalls mangels öffentlicher Mittel und Eigenanteilen nicht realisierbar wären. Gefördert werden thematisch herausragende Kooperationen deutscher Vereine, gemeinnütziger Organisationen, Bildungseinrichtungen oder öffentlicher Institutionen mit Partner:innen aus Osteuropa, dem Südkaukasus, Zentralasien oder dem Baltikum. Ziel ist es, den Austausch von Jugendlichen und erwachsenen Teilnehmenden in den Bereichen Kultur, Bildung und gesellschaftlicher Zusammenhalt zu intensivieren und damit die demokratische Teilhabe sowie das Verständnis für andere Kulturen nachhaltig zu stärken. Die Förderung erfolgt bundesweit als einmaliger Zuschuss und kann fortlaufend beantragt werden, sofern der individuelle Kosten- und Finanzierungsplan vorgelegt und die satzungsmäßigen Förderschwerpunkte besonders berücksichtigt werden.

Förderfähig sind internationale Fahrtkosten, Unterkunftskosten, Programmkosten, Sachausgaben und Kleinhonorare – ausgeschlossen sind Honorare für Leitungsmitglieder und Mitarbeitende der antragstellenden Institution. Antragsberechtigt sind nach deutschem Recht errichtete Institutionen mit Sitz in Deutschland, die gemeinsam mit Partner:innen aus den genannten Regionen Jugend- und Kulturbegegnungen durchführen. Voraussetzung für eine positive Entscheidung sind eine formlos eingereichte Projektskizze mit erstem Kosten- und Finanzierungsplan, Nachweis der Gemeinnützigkeit, ein detaillierter Ausgaben- und Einnahmenplan sowie Kopien von Satzung und Registerauszug. Die Beantragung erfolgt jederzeit und startet mit einer formlosen Voranfrage; nach positiver Rückmeldung ist das vollständige Antragsformular einzureichen. Die Stiftung prüft die Übereinstimmung mit ihren Förderschwerpunkten, den Finanzierungsbedarf und die Eigenmittelquote.

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