Zuschuss

Programmlinie IV „Miniprojekte – vor Ort und hier in Deutschland“

Förderung von eintägigen Kleinstveranstaltungen in Deutschland zur Informationsvermittlung über die Partnerländer der Stiftung. Zuschüsse bis 500 €; Anträge laufend, spätestens 4 Wochen vor Beginn einzureichen.

Bildung Kultur Engagement für gesellschaftlichen Zusammenhalt/Demokratie

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Deutschland (bundesweit)
Fördersumme: Maximal 500 €
Förderquote: bis zu 75 %
Projektdauer: 1

Förderziel

Förderung von eintägigen Kleinstveranstaltungen in Deutschland zur Informationsvermittlung über die Partnerländer der Stiftung West-Östliche Begegnungen.

Förderfähige Ausgaben

  • Sachkosten
  • Fahrtkosten innerhalb Deutschlands
  • Unterkunftskosten (bis 30 € pro Nacht)
  • Honorare (bis 120 € pro Person)

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Internationale Fahrtkosten
  • Honorare an Leitungsmitglieder und Mitarbeiter der eigenen Institution
  • Finanzierung von mehrtägigen oder internationalen Projekten

Antragsberechtigt

  • Interessenverbände und sonstige Vereine
  • Gemeinnützige Organisationen
  • Bildungseinrichtungen
  • Unternehmen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Nachweis eines Eigenmittelanteils von mindestens 25 % der Gesamtkosten
  • Antragstellung spätestens 4 Wochen vor Beginn der Veranstaltung
  • Einreichung über das Antragsformular „Miniprojekte“

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Antragsformular „Miniprojekte“
  2. Kosten- und Finanzierungsplan
  3. Kopie aus dem Vereins-/Handelsregister und Satzung (bei Erstantrag)

Bewertungskriterien

  • Verfügbarkeit der Mittel
  • Relevanz des Veranstaltungsinhalts
  • Nachhaltigkeit der Maßnahme
  • Informationsvermittlung über die Partnerländer

Beschreibung

Die Programmlinie IV „Miniprojekte – vor Ort und hier in Deutschland“ der Stiftung West-Östliche Begegnungen stärkt den interkulturellen Austausch durch eintägige Kleinstveranstaltungen, die über die Partnerländer der Stiftung informieren. Interessierte Interessensverbände, Vereine, Bildungseinrichtungen, gemeinnützige Organisationen und Unternehmen mit Sitz in Deutschland können hierfür Zuschüsse von bis zu 500 € erhalten. Gefördert werden insbesondere Podiumsdiskussionen, Vortrags- und Konzertabende sowie ähnliche Formate, deren Inhalt auf die Vermittlung von Landeskunde, Kultur und gesellschaftlichen Entwicklungen der Partnerregionen abzielt. Die Förderung deckt bis zu 75 % der Gesamtkosten ab und umfasst Sachkosten, innerdeutsche Fahrt- und Unterkunftskosten (max. 30 € pro Nacht) sowie Honorare für Referent:innen (bis 120 € pro Person).

Für eine Förderung ist ein Eigenmittelanteil von mindestens 25 % der geplanten Ausgaben nachzuweisen. Anträge sind über das offizielle Antragsformular „Miniprojekte“ einzureichen und müssen spätestens vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn bei der Stiftung eingegangen sein. Ein Kosten- und Finanzierungsplan sowie bei Erstanträgen ein Auszug aus dem Vereins- oder Handelsregister samt Satzung sind beizufügen. Nicht förderfähig sind internationale Fahrtkosten, Honorare an Leitungsmitglieder oder Mitarbeitende der eigenen Institution sowie mehrtägige oder rein internationale Projekte. Die Entscheidung über die Bewilligung erfolgt kurzfristig, sofern Mittel verfügbar sind. Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt nach erfolgreicher Abrechnung mit eingereichten Einzelbelegen und Verwendungsnachweis. Die Stiftung ist in allen begleitenden Medien als Förderin zu nennen.

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