progres.nrw – Programm für Rationelle Energieverwendung, Regenerative Energien und Energiesparen – Programmbereich Emissionsarme Mobilität
NRW-Förderprogramm für emissionsarme Mobilität mit Zuschüssen für Elektromobilitätskonzepte, Ladeinfrastruktur, Fahrzeuge und Studien. Fortlaufende Antragsstellung möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Das Programm unterstützt den Ausbau der Elektromobilität im Verkehrssektor, um die Klimaschutzziele des Landes Nordrhein-Westfalen zu erreichen und die Lebensqualität in Städten zu verbessern. Gefördert werden Umsetzungskonzepte, kommunale und private Ladeinfrastruktur, emissionsarme Fahrzeuge sowie begleitende Analysen, Studien und Konzepte zur emissionsarmen Mobilität.
Förderfähige Ausgaben
- Umsetzungskonzepte Elektromobilität
- Konzepte für öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur
- Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge
- Netzanschlüsse für Ladeinfrastruktur
- Batterieelektrofahrzeuge und Brennstoffzellenfahrzeuge
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Antragsberechtigt
- Unternehmen
- Privatpersonen
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Vorhaben muss in Nordrhein-Westfalen umgesetzt werden
- Kein Vorhaben vor Erhalt des Zuwendungsbescheids beginnen
- Keine Förderung für Eigenbau, Prototypen mit weniger als 4 Exemplaren, Reparaturen oder Ersatzteilbeschaffung sowie gesetzlich vorgeschriebene bzw. behördlich angeordnete Vorhaben
- Unternehmen in Schwierigkeiten sowie Bund, Länder und deren Einrichtungen sind ausgeschlossen
Beschreibung
In Nordrhein-Westfalen fördert ein Programm des Ministeriums für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie den Übergang zu emissionsarmer Mobilität, um die Klimaschutzziele des Landes zu verwirklichen und die urbane Lebensqualität zu steigern. Antragsberechtigt sind Unternehmen, natürliche Personen sowie kommunale Einrichtungen, die Konzepte zur Elektromobilität entwickeln, Ladeinfrastruktur errichten oder emissionsarme Fahrzeuge anschaffen wollen. Darüber hinaus werden begleitende Studien, Analysen und Machbarkeitskonzepte gefördert, um die Einführung moderner Antriebstechnologien strategisch zu untermauern. Eine geschlechtsneutrale Antragstellung ist über ein elektronisches Formular bei der Bezirksregierung Arnsberg möglich, wobei der Projektbeginn erst nach Erhalt des Zuwendungsbescheids erfolgen darf.
Förderfähig sind unter anderem Umsetzungskonzepte zur Elektromobilität, öffentlich zugängliche sowie nicht-öffentliche Ladeinfrastruktur inklusive Netzanschlüssen, reine Batterie- und Brennstoffzellenfahrzeuge sowie Lastenfahrräder. Auch Forschungs- und Entwicklungsprojekte im Bereich emissionsarmer Mobilität werden bezuschusst. Die maximale Fördersumme beträgt 500.000 Euro pro Jahr und Antragstellende, wobei eine untere Bagatellgrenze von 500 Euro gilt. Ein laufendes Antragsverfahren ohne feste Fristen ermöglicht eine flexible Projektvorbereitung. Ausgeschlossen sind Vorhaben in wirtschaftlichen Schwierigkeiten, Prototypen mit weniger als vier Exemplaren, Eigenbauten sowie gesetzlich vorgeschriebene oder behördlich angeordnete Maßnahmen.