progres.nrw – Programm für Rationelle Energieverwendung, Regenerative Energien und Energiesparen – Programmbereich Klimaschutztechnik
Land Nordrhein-Westfalen gewährt kontinuierlich Zuschüsse für Technologien zur Nutzung erneuerbarer Energien und rationelle Energieverwendung in Gebäuden und Quartieren. Fördermodule reichen von Photovoltaik und Geothermie über klimagerechte Energiesysteme bis hin zu Quartierslösungen. Anträge sind laufend vor Projektbeginn bei der Bezirksregierung Arnsberg einzureichen.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien und zur rationellen Energieverwendung sowie zur Einführung klimaschonender Gebäudetechniken und Quartierslösungen im Land Nordrhein-Westfalen.
Nicht förderfähige Ausgaben
- Insichgeschäfte in Form von Vermögensübertragungen
- Eigenbauanlagen
- Prototypen
- Gebrauchte Anlagen
- Anlagen für Gebäude mit Nutzungsdauer < 4 Monate jährlich
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
- Unternehmen
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Vorhaben müssen in Nordrhein-Westfalen geplant und durchgeführt werden
- Nur neue Anlagen und Anlagenteile bzw. Maßnahmen von besonderem Landesinteresse werden gefördert
- Keine Förderung für Reparatur-, Ersatz- oder gesetzlich/behördlich angeordnete Maßnahmen
- Vorhaben darf vor Bewilligung nicht begonnen worden sein
- Erforderliche öffentlich-rechtliche Genehmigungen vor Zuwendungsbescheid nachweisen
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Beschreibung
Das Programm des Landes Nordrhein-Westfalen unterstützt Unternehmen, Privatpersonen sowie kommunale und gemeinnützige Träger bei der Einführung klimafreundlicher Energietechnologien und der Steigerung der Energieeffizienz in Gebäuden und Quartieren. Es deckt die Themenfelder Smart Cities & Regionen, Infrastruktur und Städtebau, Wohnungsbau & Modernisierung sowie Digitalisierung ab und fördert Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien und zur rationellen Energieverwendung. Die Fördermodule reichen von Photovoltaik und Geothermie über klimagerechte Energiesysteme bis zu Quartierslösungen. Ergänzend werden Modellvorhaben für nachhaltiges Bauen, technisch-betriebswirtschaftliche Konzepte für treibhausgasarme Prozesswärme und Erstberatungen zur klimaneutralen Transformation von Kleinunternehmen unterstützt. Damit leistet das Programm einen wesentlichen Beitrag zu den Klimaschutzzielen und zur Energiewende im Land.
Die Förderung erfolgt als pauschaler Zuschuss, dessen Höhe sich nach Art und Umfang der Maßnahme richtet; die förderfähigen Kosten müssen mindestens 350 EUR betragen. Anträge können fortlaufend vor Vorhabensbeginn elektronisch oder schriftlich bei der Bezirksregierung Arnsberg eingereicht werden. Voraussetzungen sind die Planung und Durchführung in Nordrhein-Westfalen sowie der Nachweis notwendiger öffentlich-rechtlicher Genehmigungen vor Erlass des Zuwendungsbescheids. Gefördert werden ausschließlich neue Anlagen und Maßnahmen von besonderem Landesinteresse. Nicht antragsberechtigt sind Vorhaben in Form von Reparaturen, Eigenbau, Prototypen, gebrauchten Systemen, Insichgeschäften sowie Projekte für Gebäude mit einer Nutzungsdauer unter vier Monaten pro Jahr.