progres.nrw – Programm für Rationelle Energieverwendung, Regenerative Energien und Energiesparen – Programmbereich Wärme- und Kältenetzsysteme
Das Land Nordrhein-Westfalen fördert Investitionen in energieeffiziente Wärme- und Kältenetze mit Zuschüssen von bis zu 70 % der förderfähigen Ausgaben. Anträge sind bis zum 30.06.2027 möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung von Neubau, Erweiterung, Modernisierung und Verdichtung von energieeffizienten Wärme- und Kältenetzsystemen sowie zugehöriger Anlagen, Speicher und Studien im Land Nordrhein-Westfalen.
Förderfähige Ausgaben
- Neubau und Verdichtung von Wärme- und Kältenetzen
- Anlagen zur Auskopplung von Wärme aus Industrieprozessen, Grubenwasser, Geothermie und Abfallverbrennung
- Thermische Speicher in Verbindung mit Netzen
- Leitungen zur Querung von Infrastruktur
- Umbau von Dampf- auf Heiß-/Warmwassernetze
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Nicht förderfähige Ausgaben
- Planungsleistungen
- Reparatur- oder Ersatzmaßnahmen
- Ersatzteilbeschaffung
- Behördlich angeordnete oder gesetzlich vorgeschriebene Maßnahmen
Antragsberechtigt
- Unternehmen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Sitz oder Betriebsstätte in Nordrhein-Westfalen
- Das Vorhaben darf noch nicht begonnen sein
- Keine Förderung von Planungs-, Reparatur-, Ersatz- oder gesetzlich vorgeschriebenen Maßnahmen
- Durchführung des Vorhabens innerhalb von Nordrhein-Westfalen
- Öffentlich-rechtliche Genehmigungen vor Zuwendungsbescheid müssen vorliegen
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Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antragsvordrucke der Bezirksregierung Arnsberg
- Öffentlich-rechtliche Genehmigungen (sofern erforderlich)
Bewertungskriterien
- Energieeffizienzsteigerung
- Innovationsgrad des Vorhabens
- Klimaschutzwirkung
- Multiplikatoreffekt
- Konformität mit dem Wärmeplanungsgesetz
Beschreibung
Im Rahmen von progres.nrw fördert das Land Nordrhein-Westfalen innovative Investitionen in energieeffiziente Wärme- und Kältenetzsysteme. Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte in NRW können Zuschüsse von bis zu 70 % der förderfähigen Ausgaben beantragen, sofern das Vorhaben noch nicht begonnen wurde. Gefördert werden der Neubau, die Erweiterung, Modernisierung und Verdichtung von Netzen sowie zugehörige Anlagen zur Auskopplung von Abwärme aus Industrieprozessen, Geothermie, Grubenwasser oder Abfallverbrennung. Ebenfalls unterstützt werden thermische Speicher, unterirdische Leitungsverlegungen und innovative MSR-Systeme mit hohem Multiplikatoreffekt. Ziel der Maßnahme ist eine spürbare Steigerung der Energieeffizienz, eine deutliche Klimaschutzwirkung und die Umsetzung gesetzlicher Anforderungen gemäß Wärmeplanungsgesetz.
Zu den förderfähigen Ausgaben zählen neben Leitungsnetzen auch Umbauarbeiten von Dampf- auf Heiß- oder Warmwassernetze, Verbindungsprofile zwischen bestehenden Netzen sowie Studien zu Neu-, Aus- und Umbauvorhaben. Ausgeschlossen bleiben Planungs-, Reparatur- und Ersatzmaßnahmen sowie gesetzlich vorgeschriebene Maßnahmen. Voraussetzung für den Erhalt der Zuwendung sind öffentlich-rechtliche Genehmigungen vor Bewilligung und die Durchführung des Projekts binnen NRW. Anträge können bis zum 30. Juni 2027 bei der Bezirksregierung Arnsberg gestellt werden.
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