Zuschuss

PROJEKT:KULTUR – Kulturarbeit an Schulen

Alljährliches Stiftungsprogramm zur Förderung kultureller Schulprojekte (Jahrgangsstufen 7–10) in Deutschland und Österreich mit bis zu 10.000 € pro Schuljahr. Bewerbung bis 31.03.2026 möglich.

Kultur Bildung

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
31.03.2026
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Deutschland (bundesweit), Österreich (bundesweit)
Fördersumme: Bis zu 10.000 € pro Schuljahr
Förderquote: 100%
Projektdauer: 12 Monate
Nur für gemeinnützige Organisationen

Förderziel

Förderung der Realisierung von Kulturprojekten an Schulen der Jahrgangsstufen 7 bis 10 in Deutschland, Österreich und der Schweiz, um neues Lernen zu ermöglichen und kulturelle Bildung zu stärken.

Förderfähige Ausgaben

  • Projektbezogene Sachkosten
  • Honorare für Künstler:innen und Fachkräfte
  • Technische Ausstattung und Materialien

Antragsberechtigt

  • Bildungseinrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Schulen aller Schulformen in Deutschland, Österreich oder der Schweiz
  • Projekt in Jahrgangsstufen 7 bis 10
  • Einreichung ausschließlich über das Online-Bewerbungstool
  • Digitale Satzung und Freistellungsbescheid der Schule

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Satzung des Fördervereins
  2. Freistellungsbescheid
  3. Projektbudget

Bewertungskriterien

  • Innovationsgehalt des Kulturprojekts
  • Pädagogische Qualität und Lernprozess
  • Nachhaltigkeit und Wirkungsbetrachtung
  • Klarer Projektbudgetplan

Beschreibung

PROJEKT:KULTUR – Kulturarbeit an Schulen ist ein jährliches Stiftungsprogramm der Amanda Erich Hansjürgen Neumayer-Stiftung, das kulturelle Schulvorhaben in den Jahrgangsstufen 7 bis 10 in Deutschland, Österreich und der Schweiz unterstützt. Mit einer Fördersumme von bis zu 10.000 € pro Schuljahr sollen partizipative und innovative Lernprozesse ermöglicht sowie kulturelle Bildung nachhaltig gestärkt werden. Die Laufzeit beträgt zwölf Monate und zielt darauf ab, Unterricht neu zu denken: Lernende und Lehrende setzen gemeinsam Projekte auf, führen sie durch und werten sie aus, ohne dass ein vorgegebenes Ergebnis im Vordergrund steht. Bewerbungen sind bis zum 31. März 2026 ausschließlich über das Online-Bewerbungstool der Stiftung möglich und werden in einer jährlichen Ausschreibungsrunde geprüft.

Gemeinnützige Bildungseinrichtungen aller Schulformen mit digitalen Satzungsdokumenten und Freistellungsbescheid können sich bewerben. Gefördert werden projektbezogene Sachkosten, Honorare für Künstler:innen und Fachkräfte sowie technische Ausstattungen und Materialien. Die Förderquote liegt bei 100 %. Entscheidende Kriterien sind Innovationsgehalt, pädagogische Qualität und Lernprozess, die Nachhaltigkeit des Vorhabens sowie ein klar strukturierter Projektbudgetplan. Die zuständige Fachjury prüft alle Unterlagen nach Einreichung und erteilt bis spätestens Anfang Juli eine verbindliche Förderzusage. Interessierte Schulen können mit diesem Zuschuss kulturelle Impulse setzen, die über den regulären Unterricht hinausgehen und Schüler:innen wie Lehrkräften neue methodische Wege des Lernens eröffnen.

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