Projekt- und Initiativenförderung der Deutscher Kinderschutzbund-Stiftung (DKSB-Stiftung)
Die DKSB-Stiftung fördert Kinderschutzinitiativen durch Unterstützung wissenschaftlicher Untersuchungen, praktischer Projekte, Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen sowie Öffentlichkeitsarbeit. Anträge sind schriftlich bis zum 1. Juni eines Jahres einzureichen, das Kuratorium entscheidet im Herbst.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung von wissenschaftlichen Untersuchungen zu Fragen des Kinderschutzes und der Kinderschutzarbeit, Unterstützung praktischer Maßnahmen und Projekte zur Weiterentwicklung des Kinderschutzes, Förderung von Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen für Mitarbeitende im Kinderschutzbereich sowie Verbesserung der Öffentlichkeitsarbeit über Belange des Kinderschutzes.
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Schriftliche Einreichung des Projektantrags bis 1. Juni eines Jahres
Beschreibung
Die Projekt- und Initiativenförderung der Deutscher Kinderschutzbund-Stiftung richtet sich bundesweit an gemeinnützige Organisationen und öffentliche Einrichtungen, die sich für verbesserte Lebensbedingungen von Kindern und Jugendlichen einsetzen. Gefördert werden wissenschaftliche Untersuchungen zu Fragestellungen des Kinderschutzes, praktische Maßnahmen und Projekte zur Weiterentwicklung der Kinderschutzarbeit sowie Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen für Fachkräfte im Kinderschutzbereich. Zudem fließt Unterstützung in Öffentlichkeitsarbeit über Belange des Kinderschutzes, um die Sensibilisierung in der Gesellschaft zu stärken. Die Stiftung stellt jährlich Zuschüsse bereit, um innovative Konzepte und bewährte praxisorientierte Vorhaben voranzutreiben. Ein neunköpfiges Kuratorium aus Praktiker:innen und unabhängigen Wissenschaftler:innen beschließt die Mittelvergabe im Herbst.
Die Antragstellung erfolgt schriftlich bis zum 1. Juni eines jeden Jahres und bietet Initiativen die Möglichkeit, ihre Vorhaben sorgfältig zu präsentieren. Ein Rechtsanspruch auf Bewilligung besteht nicht, doch werden alle eingehenden Unterlagen professionell geprüft, um eine faire und transparente Entscheidung sicherzustellen. Interessierte Träger erhalten auf diesem Weg wertvolle Unterstützung bei der Umsetzung ihrer Kinderschutzprojekte und tragen dazu bei, nachhaltige Veränderungen für Kinder, Jugendliche und deren Familien zu erreichen. Die Förderung eröffnet vielfältige Chancen, um neue Forschungsergebnisse zu generieren, Fachkräfte weiterzubilden und das öffentliche Bewusstsein zu stärken – ein wichtiger Schritt hin zu einer kinderfreundlicheren Gesellschaft.
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