Projekt- und Studienförderung der Stiftung für Seelische Gesundheit
Die Stiftung für Seelische Gesundheit fördert gemeinnützige Organisationen und Institutionen in den Bereichen Wissenschaft, Bildung sowie öffentliches Gesundheitswesen und Gesundheitspflege. Gefördert werden Projekte, Tagungen/Kongresse und Studien (u. a. zur Entstigmatisierung psychischer Erkrankungen). Antragsfristen jeweils am 15. Januar und 15. Juli.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung von Projekten, Tagungen/Kongressen und Studien in den Bereichen Wissenschaft, Bildung sowie öffentliches Gesundheitswesen und Gesundheitspflege mit Schwerpunkt auf Entstigmatisierung psychischer Erkrankungen.
Nicht förderfähige Ausgaben
- Lebensunterhalt
- Hilfsmittel
- Individuelle Weiterbildung
- Crowdfunding-Maßnahmen
- Direktförderung von Einzelpersonen
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
- Bildungseinrichtungen
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Gemeinnützigkeit der antragstellenden Organisation
- Tätigkeit in den Bereichen Wissenschaft, Bildung oder öffentliches Gesundheitswesen und Gesundheitspflege
- Nachweis der Restfinanzierung bei größeren Projekten
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Detaillierte Darstellung des Vorhabens
- Aufstellung der Kosten
- Aktueller Körperschaftsteuerfreistellungsbescheid der gemeinnützigen Organisation
Beschreibung
Die Projekt- und Studienförderung der Stiftung für Seelische Gesundheit unterstützt bundesweit gemeinnützige Organisationen, Bildungseinrichtungen und öffentliche Einrichtungen, die in den Feldern Wissenschaft, Bildung sowie im öffentlichen Gesundheitswesen und der Gesundheitspflege tätig sind. Gefördert werden insbesondere Projekte, Tagungen/Kongresse und Studien, die zur Entstigmatisierung psychischer Erkrankungen beitragen. Dabei stehen für wissenschaftliche Vorhaben Zuschüsse von bis zu 15.000 € zur Verfügung, während für Initiativen in den übrigen Bereichen Förderungen bis zu 5.000 € möglich sind. Voraussetzung für eine Förderung ist die Gemeinnützigkeit der Antragstellenden, der Nachweis einer Tätigkeit in den genannten Themenfeldern sowie bei größeren Vorhaben der Nachweis der Restfinanzierung. Nicht förderfähig sind Ausgaben für Lebensunterhalt, Hilfsmittel, individuelle Aus- und Weiterbildung, Crowdfunding-Maßnahmen sowie eine Direktförderung von Einzelpersonen.
Anträge können formlos in deutscher Sprache eingereicht werden; maßgebliche Fristen sind der 15. Januar und der 15. Juli eines Jahres. Dem Antrag sind eine detaillierte Darstellung des Vorhabens, eine transparente Aufstellung der Kosten sowie der aktuelle Körperschaftsteuer-Freistellungsbescheid beizufügen. Über die Vergabe entscheidet ein Beirat auf Basis der eingereichten Unterlagen. Mit dieser Förderinitiative engagiert sich die Stiftung nachhaltig dafür, Forschung, Bildung und Öffentlichkeitsarbeit zum Thema psychische Gesundheit zu stärken und Vorurteile gegenüber Betroffenen abzubauen.
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