Projekte im Rahmen der Digitalisierung
Das Land Vorarlberg fördert thematisch im Bereich der Digitalisierung angesiedelte Projekte. Anträge können laufend im Jahr eingereicht werden.
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Förderkriterien
Förderziel
Unterstützung einzelner Digitalisierungsprojekte in Vorarlberg zur Stärkung der regionalen Wirtschaftsstruktur und Förderung von Innovations- und Modernisierungsmaßnahmen.
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
- Existenzgründer/innen
- Unternehmen
- Gemeinnützige Organisationen
- Genossenschaften
- Interessenverbände und sonstige Vereine
- Bildungseinrichtungen
- Stiftungen
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Durchführung eines Digitalisierungsprojektes
- Einreichung des Antrags bei der Abteilung Allgemeine Wirtschaftsangelegenheiten
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antragsformular
- Projektbeschreibung
- Kostenaufstellung
Beschreibung
Vorarlberg setzt mit dieser Zuschussförderung gezielt auf die digitale Zukunftsfähigkeit seiner Wirtschaft und Gesellschaft. Betriebe aller Größenordnungen, Gründer:innen, Genossenschaften, Bildungseinrichtungen, gemeinnützige Vereine, Stiftungen sowie Privatpersonen aus Vorarlberg erhalten finanzielle Unterstützung für Digitalisierungsprojekte in unterschiedlichsten Bereichen – von IT-Infrastruktur und Prozessoptimierung bis hin zu E-Commerce-Lösungen oder Cyber-Security-Maßnahmen. Gefördert werden Initialisierungs-, Skalierungs- und Weiterentwicklungsphasen digitaler Vorhaben, wobei die Stärkung digitaler Kompetenzen ebenfalls berücksichtigt wird. Das Programm verfolgt das Ziel, Innovations- und Modernisierungsimpulse in der Region zu setzen und so die nachhaltige Wettbewerbsfähigkeit auf lokaler Ebene zu erhöhen. Durch die Möglichkeit der fortlaufenden Antragstellung eröffnet sich eine hohe Flexibilität, um aktuellen Herausforderungen mit zukunftsorientierten Vorhaben zu begegnen.
Die Voraussetzung zur Gewährung ist die Durchführung eines Digitalisierungsprojekts sowie die formgerechte Einreichung bei der Abteilung Allgemeine Wirtschaftsangelegenheiten des Landes. Den Unterlagen sind ein ausgefülltes Antragsformular, eine strukturierte Projektbeschreibung und eine detaillierte Kostenaufstellung beizulegen. Die Auswahl erfolgt anhand der Förderkriterien der Allgemeinen Förderungsrichtlinie (AFRL), nach positiver Prüfung wird eine schriftliche Förderzusage ausgestellt. Verbindliche Fristerfordernisse entfallen, da Anträge ganzjährig geprüft werden. Nach Projektabschluss und Vorlage eines abschließenden Verwendungsnachweises erfolgt die Auszahlung des Zuschusses. Durch dieses transparente Verfahren werden Innovator:innen in Vorarlberg systematisch bei der Umsetzung ganzheitlicher Digitalstrategie-Maßnahmen unterstützt.