Projekte zur Imagestärkung des Genossenschaftssektors
Finanzielle Unterstützung von Projekten zur Darstellung und Imageförderung der Funktion und Wirkungsweise ländlicher Genossenschaften inklusive ihrer Wertschöpfungsketten.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung von Projekten, die der Darstellung und Imageförderung von Funktion und Wirkungsweise ländlicher Genossenschaften inklusive ihrer Wertschöpfungsketten dienen.
Antragsberechtigt
- Genossenschaften
Zuwendungsvoraussetzungen
- Genossenschaftliche Unternehmen und Institutionen des Genossenschaftswesens
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Angaben zum Antragsteller
- Projektbeschreibung und Erläuterung
- Veranstaltungsbeschreibung bzw. Materialbeschreibung
- Finanzierungsplan
- Angabe weiterer Förderer
- Nachweis über andere Anträge
Bewertungskriterien
- Nachhaltigkeitsbezug (SDGs)
- Qualität der Darstellung und Organisation
- Beispielcharakter für andere Genossenschaften
Beschreibung
Die Raiffeisen-Stiftung unterstützt bundesweit genossenschaftliche Unternehmen und Institutionen mit Zuschüssen zur Imagestärkung und Kommunikationsförderung ländlicher Genossenschaften sowie ihrer Wertschöpfungsketten. Gefördert werden Projekte aus den Bereichen Bildung, Aus- und Weiterbildung, Landwirtschaft, Kultur und Medien, die Funktion, Organisation und nachhaltige Wirkung genossenschaftlicher Strukturen anschaulich präsentieren. Das Programm zielt darauf ab, beispielgebende Initiativen herauszustellen und die Wahrnehmung kooperativer Geschäftsmodelle im ländlichen Raum zu verbessern. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der Verankerung von Nachhaltigkeitsaspekten gemäß den Sustainable Development Goals, um langfristige Impulse für den Genossenschaftssektor zu setzen.
Anträge können fortlaufend formlos schriftlich oder elektronisch eingereicht werden. Wichtig sind aussagekräftige Angaben zum Antragstellenden, eine prägnante Projektbeschreibung mit Zielsetzung, Methoden und Organisation sowie eine Darstellung, warum das Vorhaben beispielhaft für andere Genossenschaften ist. Bei Veranstaltungen sollen Ort, Datum, Dauer und Kommunikationsmaßnahmen erläutert werden; bei Materialien sind Inhalt, Zielgruppen und Verwendungszweck darzustellen. Ein vollständiger Finanzierungsplan sowie Angaben zu weiteren Fördermittelgeber:innen und bereits gestellten Anträgen bei anderen Institutionen sind ebenfalls beizufügen. Die Förderentscheidung erfolgt nach formaler Prüfung durch den Vorstand und Empfehlung des Kuratoriums. Bewertungskriterien sind der Nachhaltigkeitsbezug, die Qualität der Darstellung und die Vorbildfunktion für das genossenschaftliche Netzwerk.
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