Projekte zur Unterstützung und Begleitung von Minderjährigen und jungen Erwachsenen
Förderung von Projekten zur erweiterten Betreuung und Beratung für Minderjährige, junge Erwachsene und deren Familien in Tirol. Antragsstellung jederzeit möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Gefördert werden Projekte im Sinne eines erweiterten Betreuungs- und Beratungsangebotes für Minderjährige und junge Erwachsene sowie deren Familien.
Förderfähige Ausgaben
- Personalaufwendungen
- Sachkosten
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
- Öffentliche Einrichtungen
- Interessenverbände und sonstige Vereine
Zuwendungsvoraussetzungen
- Das Projekt darf nicht im Rahmen einer laufenden Erziehungshilfe (§ 42 TKJHG) oder Unterstützung der Erziehung (§ 41 TKJHG) bereits finanziert sein
- Positive, nachhaltige Wirkung auf (berufliche) Entwicklung, Alltagsbewältigung und/oder Gesundheitsverhalten der Zielgruppe
- Antragstellung durch eine Organisation
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Projektbeschreibung mit Angaben zu Inhalt, geplanten Kosten, Ort, Zeit, Dauer sowie Personal- und Sachkosten
Beschreibung
Projekte zur Unterstützung und Begleitung von Minderjährigen und jungen Erwachsenen
In Tirol stellt Land Tirol kontinuierlich Zuschüsse für gemeinnützige Organisationen, öffentliche Einrichtungen, Interessenverbände und Vereine bereit. Gefördert werden innovative Vorhaben, die ein erweitertes Betreuungs- und Beratungsangebot für Minderjährige, junge Erwachsene sowie deren Familien schaffen. Ziel ist es, die soziale Teilhabe, die persönliche Entwicklung und die Gesundheitsförderung der Zielgruppe nachhaltig zu stärken. Finanzierbar sind insbesondere Personalaufwendungen und Sachkosten, die für eine qualifizierte Begleitung, psychosoziale Beratung oder begleitende Betreuungsmaßnahmen erforderlich sind. Durch die offene Einreichfrist können geeignete Projektverantwortliche jederzeit ihren Antrag stellen und flexibel auf Bedarfe vor Ort reagieren.
Förderziel und Voraussetzungen
Gefördert werden Projekte, die nachweislich einen positiven und nachhaltigen Effekt auf die (berufliche) Entwicklung, die Alltagsbewältigung und/oder das Gesundheitsverhalten Minderjähriger und junger Erwachsener erzielen. Das Vorhaben darf nicht bereits im Rahmen einer laufenden Erziehungshilfe (§ 42 TKJHG) oder Unterstützung der Erziehung (§ 41 TKJHG) finanziert sein. Anträge müssen von einer förderberechtigten Institution eingereicht werden und eine detaillierte Projektbeschreibung enthalten. Diese umfasst Angaben zu Inhalten, Zeitplan, Dauer, Veranstaltungsort sowie zu den geplanten Personal- und Sachkosten. Ein klar strukturiertes Konzept verbessert die Erfolgsaussichten und ermöglicht eine zielgerichtete Begleitung durch die Fachabteilung Kinder- und Jugendhilfe. Auf diese Weise leistet die Förderung einen Beitrag zur Stärkung lokaler Netzwerke und zur nachhaltigen Stabilisierung junger Menschen und ihrer Familien in Tirol.