Projektförderung (Anschub- und Überbrückungshilfen) – Stiftung Hamburger Spendenparlament
Die Stiftung Hamburger Spendenparlament unterstützt in Hamburg ansässige, gemeinnützige Projektträger mit einmaligen Anschubfinanzierungen oder Überbrückungshilfen für Vorhaben zur Bekämpfung von Armut, Obdachlosigkeit und sozialer Isolation. Anträge sind jeweils zu den Sitzungsfristen des Spendenparlaments möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Ziel der Förderung ist es, Initiativen und Projekte in Hamburg finanziell zu stützen, die Menschen helfen, die von Armut, Obdachlosigkeit oder sozialer Isolation betroffen oder bedroht sind. Dabei werden ausschließlich einmalige Anschub- oder Überbrückungshilfen gewährt, um Projekte in die Lage zu versetzen, ihre Hilfsangebote aufzubauen, auszuweiten oder kurzfristige Finanzengpässe zu überbrücken.
Förderfähige Ausgaben
- Personalaufwendungen
- Honorar
- Sachkosten
Nicht förderfähige Ausgaben
- Dauerfinanzierungen
- Rückwirkende Kosten
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Träger ist vom Finanzamt als gemeinnützig oder mildtätig anerkannt
- Träger verfügt nicht über ausreichende Eigenmittel zur Selbstfinanzierung
- Das Projekt findet in Hamburg statt
- Zielsetzung: Hilfe für von Armut, Obdachlosigkeit oder Isolation betroffene Menschen
- Förderung als Anschubfinanzierung oder Überbrückungshilfe (keine Dauerfinanzierung)
- Mehr anzeigen
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Projektbeschreibung
- Finanzierungsübersicht
- Freistellungsbescheid
- Übersicht über Eigenmittel und beantragte Mittel
- Logo der Organisation
Bewertungskriterien
- Gemeinnützigkeit des Trägers
- Projektrelevanz für Menschen in Armut, Obdachlosigkeit oder Isolation
- Dringlichkeit des Antrags
- Wirtschaftliche und zweckentsprechende Verwendung der Mittel
Beschreibung
Die Stiftung Hamburger Spendenparlament fördert in Hamburg ansässige, gemeinnützige Organisationen mit einmaligen Anschub- und Überbrückungshilfen zur Bekämpfung von Armut, Obdachlosigkeit und sozialer Isolation. Ziel ist es, Initiativen rasch handlungsfähig zu machen, damit betroffenen Menschen unmittelbar geholfen werden kann. Gefördert werden Projekte, die entweder neu starten oder bestehende Angebote ausweiten, um kurzfristige Finanzengpässe zu überbrücken. Dabei liegt der Schwerpunkt auf wirksamen Maßnahmen zur sozialen Teilhabe in benachteiligten Stadtteilen sowie der Unterstützung von Kindern, Jugendlichen und Familien in prekären Lebenslagen.
Förderanträge können von Körperschaften eingereicht werden, die vom Finanzamt als gemeinnützig oder mildtätig anerkannt sind und nicht über ausreichende Eigenmittel verfügen. Zugunsten von Personal-, Honorar- und Sachkosten werden ausschließlich einmalige Zuwendungen vergeben; Dauerfinanzierungen und rückwirkende Kosten sind ausgeschlossen. Die Auswahl erfolgt anhand der Gemeinnützigkeit, Relevanz für hilfsbedürftige Zielgruppen, Dringlichkeit und wirtschaftlicher Mittelverwendung. Erforderliche Unterlagen umfassen Projektbeschreibung, Finanzierungsübersicht, Freistellungsbescheid sowie Nachweise zu Eigenmitteln und beantragten Mitteln. Anträge müssen rechtzeitig vor den nächsten Sitzungen des Spendenparlaments eingehen (u. a. 14. 01. 2026, 15. 04. 2026, 01. 07. 2026, 09. 09. 2026, 19. 11. 2026). Die Finanzkommission prüft die Vollständigkeit und Zweckmäßigkeit der Antragspakete und bereitet Entscheidungsvorlagen vor. In einer öffentlichen Sitzung stellen Antragstellende ihr Projekt vor, bevor die Fördermittel demokratisch vergeben werden.
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