Projektförderung der Alfred und Cläre Pott-Stiftung
Die Alfred und Cläre Pott-Stiftung fördert gemeinnützige Projekte im Ruhrgebiet (insbesondere Essen) in den Bereichen Wissenschaft/Forschung, Bildung/Erziehung, Kunst/Kultur sowie Wohlfahrtswesen, mildtätige und kirchliche Zwecke.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung von gemeinnützigen Vorhaben in den Bereichen Wissenschaft und Forschung, Bildung und Erziehung, Kunst und Kultur sowie Wohlfahrtswesen, mildtätige und kirchliche Zwecke im Ruhrgebiet.
Nicht förderfähige Ausgaben
- Zuwendungen an Einzelpersonen
- Reisekosten und Gebühren für externe Tagungen
- Einzelstipendien außerhalb geförderter Programme
- Druckkostenzuschüsse und Übersetzungsbeihilfen außerhalb geförderter Publikationsprojekte
- Schließen von Haushaltslücken
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Gemeinnützigkeit nach AO
- Zweck muss satzungsgemäß passen
- Projektstandort im Ruhrgebiet
- Keine Zuwendungen an Einzelpersonen
- Keine Finanzierung von Haushaltslücken
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antragsformular Projektförderung
- Freistellungsbescheid
- Projektbeschreibung
- Finanzierungsplan
- Unterschrift des Antragstellers
Beschreibung
Die Alfred und Cläre Pott-Stiftung engagiert sich als gemeinnützige Einrichtung im Ruhrgebiet, insbesondere in Essen, und unterstützt jährlich Projekte mit einem Gesamtvolumen von bis zu 350.000 €. Gefördert werden Vorhaben in den Bereichen Wissenschaft und Forschung, Bildung und Erziehung, Kunst und Kultur sowie Wohlfahrtswesen, mildtätige und kirchliche Zwecke. Der Stiftungszweck orientiert sich an den gemeinnützigen Vorgaben der Abgabenordnung und den satzungsgemäßen Zielen der Stiftung. Operative Projekte und öffentlich-private Partnerschaften gehören ebenso zum Förderprofil wie kooperative Initiativen mit Vereinen, öffentlichen Körperschaften und weiteren gemeinnützigen Organisationen. Der Schwerpunkt liegt auf Maßnahmen, die dauerhaft zur Bildungs-, Forschungs- und Kulturentwicklung im Ruhrgebiet beitragen und innovative Impulse setzen.
Antragsberechtigt sind gemeinnützige Organisationen, Vereine und Körperschaften des öffentlichen Rechts mit Sitz oder Projektstandort im Ruhrgebiet. Eine Antragstellung ist fortlaufend möglich, feste Fristen entfallen. Voraussetzungen für eine Zuwendung sind die Gemeinnützigkeit nach AO, die Übereinstimmung des Projektzwecks mit der Stiftungssatzung sowie der Ausschluss einzelner Förderbereiche – insbesondere Zuwendungen an Einzelpersonen, Reisekosten und Gebühren externer Tagungen, Einzelstipendien außerhalb geförderter Programme, Druckkostenzuschüsse ohne Publikationsbezug und das Schließen von Haushaltslücken. Zur Antragseinreichung sind ein vollständig ausgefülltes Antragsformular, ein aktueller Freistellungsbescheid, eine detaillierte Projektbeschreibung, ein Finanzierungsplan sowie die Unterschrift der verantwortlichen Person vorzulegen. Die Alfred und Cläre Pott-Stiftung prüft alle eingereichten Unterlagen im Hinblick auf Gemeinnützigkeit, satzungsgemäße Zielausrichtung und regionale Wirkung und unterstützt so nachhaltig gemeinnützige Vorhaben im Ruhrgebiet.
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