Projektförderung der Arnfried und Hannelore Meyer-Stiftung
Förderung kleiner, effizienter Nischenprojekte im Stadt- und Landkreis Heilbronn in den Bereichen Wissenschaft & Forschung, Jugend- und Altenhilfe sowie Gesundheits- und Wohlfahrtswesen sowie Beteiligung an Existenzgründungen junger Handwerksmeister. Anträge jederzeit möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Die Stiftung unterstützt gemeinnützige Organisationen, Vereine, Verbände und Bildungs- sowie soziale Einrichtungen im Stadt- und Landkreis Heilbronn mit innovativen, zielgerichteten Projekten in den Bereichen Wissenschaft und Forschung, Jugend- und Altenhilfe, öffentliches Gesundheits- und Wohlfahrtswesen sowie Existenzgründung junger Handwerksmeister im technischen Bereich, um Teilhabe und Lebensqualität benachteiligter Personen zu verbessern und regionale Innovationskraft zu stärken.
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
- Bildungseinrichtungen
- Existenzgründer/innen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Projektstandort im Stadt- und Landkreis Heilbronn
- Gemeinnützige Organisation (keine Einzelpersonen)
- Projektausrichtung auf Stiftungszweck (Wissenschaft, Jugend-/Altenhilfe, Gesundheits- und Wohlfahrtswesen oder technische Handwerksgründung)
- Technische Handwerksgründungen nur nach Prüfung durch Handwerkskammer Heilbronn
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Kurzbeschreibung des Projekts (max. ½ Seite)
- Unterlagen laut Förderrichtlinien
Bewertungskriterien
- Regionale Ausrichtung im Stadt- und Landkreis Heilbronn
- Erreichbarkeit möglichst vieler Personen
- Innovations- und Übertragbarkeitspotenzial
- Zielgerichtete Nischenprojekte
- Übereinstimmung mit Stiftungszweck
Beschreibung
Die Projektförderung der Arnfried und Hannelore Meyer-Stiftung richtet sich an gemeinnützige Organisationen, Bildungseinrichtungen sowie Existenzgründer:innen mit Sitz im Stadt- und Landkreis Heilbronn. In den Themenfeldern Forschung & Innovation, Wissenschaft, Jugend- und Altenhilfe, Gesundheits- und Wohlfahrtswesen sowie Existenzgründung junger Handwerksmeister:innen werden gezielt kleine, effiziente Nischenprojekte unterstützt. Als Zuschussgeberin setzt die Stiftung auf eine kontinuierliche Förderpraxis ohne festgelegte Antragsfristen: Projektvorschläge können jederzeit eingereicht werden, sofern sie den Stiftungszweck greifen und zur Verbesserung der Teilhabe sowie Lebensqualität benachteiligter Personen beitragen. Besonderer Wert wird auf Innovationskraft, Übertragbarkeit und regionale Relevanz gelegt, um die nachhaltige Entwicklung der Region zu stärken.
Für eine positive Förderentscheidung sind der Projektstandort innerhalb des definierten Gebietes, die Gemeinnützigkeit der antragstellenden Institutionen sowie die Ausrichtung an den Förderschwerpunkten maßgeblich. Anträge sollten eine prägnante Kurzbeschreibung (max. ½ Seite) enthalten und sich an den Förderrichtlinien orientieren. Bewertungskriterien umfassen die Reichweite, das Potenzial zur Verbreitung innovativer Ansätze sowie die Fokussierung auf klar umrissene Zielgruppen. Technische Handwerksgründungen werden zusätzlich von der Handwerkskammer Heilbronn geprüft. Auf diese Weise fördert die Arnfried und Hannelore Meyer-Stiftung wirkungsvolle Projekte, die regionale Netzwerke stärken und neue Impulse für Wissenschaft, Soziales sowie Existenzgründung setzen.
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