Projektförderung der AWO Rheinlandstiftung
Die AWO Rheinlandstiftung fördert Projekte in allen Bereichen der sozialen Arbeit mit Schwerpunkt auf Hilfe für Kinder und Familien sowie Armutsbekämpfung und Teilhabe im Rheinland. Antragsfrist i.d.R. 31.03. eines Jahres.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung von Projekten in der sozialen Arbeit insbesondere zur Unterstützung von Kindern und Familien, Armutsbekämpfung und Teilhabe in der Region Rheinland.
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
- Öffentliche Einrichtungen
- Interessenverbände und sonstige Vereine
Zuwendungsvoraussetzungen
- Zukünftige Finanzierung sollte gesichert sein
- Eigenanteil bzw. Drittmittel ist in der Regel zu erbringen
- Vor Projektbeginn Einreichung eines Förderantrags mit Finanzierungsplan
- Detaillierte Projektbeschreibung und Kosten-/Finanzpläne beifügen
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Ausgefüllter Förderantrag
- Projektbeschreibung
- Finanzierungsplan
Beschreibung
Projektförderung der AWO Rheinlandstiftung
Die AWO Rheinlandstiftung unterstützt gemeinnützige Organisationen, öffentliche Einrichtungen, Interessenverbände und Vereine in Nordrhein-Westfalen, die sich in den Bereichen Soziales, Kinder und Jugendliche, Bildung, Gesundheit, Arbeit & Soziales sowie Engagement für gesellschaftlichen Zusammenhalt und Demokratie engagieren. Insbesondere Projekte zur Hilfe für Kinder und Familien, zur Armutsbekämpfung und zur lokalen Teilhabe im Rheinland stehen im Fokus. Die Förderung erfolgt als Zuschuss und richtet sich an Träger:innen, deren Vorhaben nachhaltig wirksam ist und einen spürbaren Beitrag zur sozialen Gerechtigkeit leistet. Einmal jährlich entscheidet der Stiftungsrat über die eingereichten Anträge, üblicherweise bis zum 31. März eines Jahres.
Fördervoraussetzungen & Bewerbungsunterlagen
Grundvoraussetzung ist eine gesicherte Anschlussfinanzierung, wozu Eigenanteile oder Drittmittel in der Regel eingebracht werden müssen. Vor Projektbeginn ist ein detaillierter Förderantrag inklusive Finanzierungsplan einzureichen, der Projektbeschreibung, Kosten- und Finanzierungspläne sowie Angaben zu Drittmittelanträgen enthält. Nach Abschluss der Maßnahme ist eine abschließende Projektabrechnung mit Belegkopien vorzulegen. Bei Fragen zur Antragstellung steht die Stiftung beratend zur Verfügung, Informationen zu aktuellen Abweichungen von der Frist finden sich unter „Aktuelles“ auf der Website. Als Bewerbungsunterlagen sind ein ausgefüllter Förderantrag, eine aussagekräftige Projektbeschreibung und ein Finanzierungsplan beizufügen, um die Erfolgsaussichten der Förderung im sozialen Arbeitsfeld zu optimieren.
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