Projektförderung der Bielefelder Bürgerstiftung (Wir fördern!)
Die Bielefelder Bürgerstiftung unterstützt Projekte und Aktionen von Schulen, Vereinen und gemeinnützigen Organisationen in Bielefeld, die nachhaltige Lösungen für städtische Probleme entwickeln. Förderanträge können ganzjährig online eingereicht werden.
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Förderkriterien
Förderziel
Unterstützung von Projekten und Aktionen in Bielefeld, die durch Eigeninitiative, Kreativität und ehrenamtliches Engagement nachhaltige Lösungen für kommunale Probleme bieten und das Gemeinwesen stärken.
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
- Bildungseinrichtungen
- Interessenverbände und sonstige Vereine
Zuwendungsvoraussetzungen
- Projektstandort innerhalb der Stadt Bielefeld
- Nachweis der Gemeinnützigkeit (Freistellungsbescheid)
- Eigenanteil des Antragstellers
- Ehrenamtliches Engagement im Projekt
- Keine kommerzielle Ausrichtung
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Freistellungsbescheid
- Kostenplan als Tabellendokument
Bewertungskriterien
- Innovationsgehalt und Gemeinwohlorientierung
- Nachhaltige Wirkung in Bielefeld
- Stärkung ehrenamtlichen Engagements
- Kooperationen zwischen Akteur*innen
Beschreibung
Die Projektförderung der Bielefelder Bürgerstiftung richtet sich an gemeinnützige Organisationen, Bildungseinrichtungen, Interessenverbände und Vereine mit Sitz in Bielefeld. Gefördert werden Vorhaben, die in den Themenfeldern Bildung, Gesundheit, Kultur, Umwelt-/Naturschutz, Klimaschutz, Soziales sowie Aus- und Weiterbildung wirkungsvolle, zukunftsweisende Lösungen für städtische Herausforderungen entwickeln. Die beantragbaren Zuschüsse unterstützen insbesondere Projekte von Schulen, Vereinen und Initiativen, die durch Eigeninitiative, Kreativität und ehrenamtliches Engagement das Gemeinwesen stärken. Anträge können ganzjährig online eingereicht werden und werden ressortbezogenen Fachjurys zur Begutachtung vorgelegt.
Voraussetzungen für eine Förderung sind unter anderem der Nachweis der Gemeinnützigkeit, ein angemessener Eigenanteil der Antragstellenden sowie eine deutliche Einbindung freiwilliger Mitarbeit. Kommerzielle Ausrichtungen sind ausgeschlossen. Die Bewertung folgt den Kriterien Innovationsgehalt, nachhaltige Wirkung in Bielefeld, Stärkung ehrenamtlicher Strukturen und kooperative Vernetzung verschiedener Akteur:innen. Für die Antragstellung sind der aktuelle Freistellungsbescheid und ein detaillierter Kostenplan als Tabellendokument bereitzuhalten. Nach positiver Entscheidung erfolgt eine Fördervereinbarung, deren Unterzeichnung Voraussetzung für die Auszahlung ist. Im Anschluss leisten geförderte Projekte innerhalb von acht Wochen einen Sach- und Finanzbericht. Die Bielefelder Bürgerstiftung bietet damit eine kontinuierliche und transparente Förderung, die bürgerschaftliches Engagement sicht- und erlebbar macht.
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