Projektförderung der Bürger*innen-Stiftung Heusenstamm
Die Bürger*innen-Stiftung Heusenstamm fördert in Heusenstamm (inkl. Rembrücken) Projekte in den Bereichen Natur-, Umwelt- und Klimaschutz, Soziales sowie Kunst und Kultur. Projektideen können jederzeit eingereicht werden; die Vergabe erfolgt durch Vorstand und Kuratorium.
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Förderkriterien
Förderziel
Die Bürger*innen-Stiftung Heusenstamm unterstützt innovative, modellhafte Vorhaben vor Ort, die Impulse für mehr Mitverantwortung in der Stadt und den schonenden Umgang mit natürlichen Ressourcen geben. Gefördert werden Projekte in den Bereichen Klimaschutz, Naturschutz, Landschaftspflege, Tierschutz, Erziehung und Bildung, Alten-, Jugend-, Familien- und Behindertenhilfe, bürgerschaftliches Engagement, Denkmalpflege, Heimatpflege sowie in Kunst, Kultur, Musik, Literatur und Theater.
Förderfähige Ausgaben
- Bruttoarbeitsentgelte
- Gemeinkosten
- Sachkosten
- Fremdleistungen
- Reisekosten
Nicht förderfähige Ausgaben
- Projekte zur Erfüllung gesetzlicher Pflichtaufgaben
- institutionelle Förderung (nicht projektbezogen)
- reine Investitionsvorhaben
- bereits begonnene Vorhaben
- Projekte zur Markteinführung
- Mehr anzeigen
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
- Unternehmen
- Öffentliche Einrichtungen
- Gemeinnützige Organisationen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Sitz oder Projektstandort in Heusenstamm oder Rembrücken
- Ausrichtung an den Stiftungszwecken (z. B. Umwelt, Soziales, Kultur)
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Projektskizze oder -beschreibung
- Kosten- und Finanzierungsplan
- Gemeinnützigkeitsnachweis (falls zutreffend)
- Referenzen
- Einwilligungserklärung zum Datenschutz
Bewertungskriterien
- Nachhaltigkeit und Ressourcenschonung
- Multiplikatorwirkung
- Übereinstimmung mit Stiftungszwecken
- Qualität und Vollständigkeit der Projektskizze
Beschreibung
Die Projektförderung der Bürger:innen-Stiftung Heusenstamm unterstützt engagierte Initiativen, Vereine, Unternehmen und Privatpersonen in Heusenstamm und Rembrücken, die sich für Umwelt-, Klima- und Tierschutz, soziale Belange oder künstlerische und kulturelle Vorhaben einsetzen. Als nicht rückzahlbarer Zuschuss fördert die Stiftung innovative und modellhafte Projekte, die nachhaltige Effekte erzielen, Multiplikatorwirkung entfalten und zu einer verantwortungsvollen Nutzung natürlicher Ressourcen anregen. Gefördert werden Maßnahmen in den Bereichen Klimaschutz, Naturschutz, Landschaftspflege, Tierschutz, Erziehung und Bildung, Alten-, Jugend-, Familien- und Behindertenhilfe, bürgerschaftliches Engagement, Denkmal- und Heimatpflege sowie Kunst, Kultur, Musik, Literatur und Theater. Die Höhe der Förderung kann bis zu 100 % der förderfähigen Ausgaben betragen und umfasst Bruttoarbeitsentgelte, Gemein- und Sachkosten, Fremdleistungen und Reisekosten.
Projektideen können jederzeit eingereicht werden. Voraussetzung ist ein Sitz oder Projektstandort in Heusenstamm bzw. Rembrücken sowie die Ausrichtung am Leitbild der Stiftung. Die Entscheidungsfindung obliegt Vorstand und Kuratorium und erfolgt anhand von Bewertungskriterien wie Nachhaltigkeit, Ressourcenschonung, Multiplikatorwirkung sowie Qualität und Vollständigkeit der Projektskizze. Zur Antragstellung werden eine detaillierte Projektbeschreibung, ein Kosten- und Finanzierungsplan, gegebenenfalls ein Gemeinnützigkeitsnachweis, Referenzen und eine Einwilligungserklärung zum Datenschutz benötigt. Die Bürger:innen-Stiftung Heusenstamm begleitet den Bewerbungsprozess aktiv, prüft die Unterlagen sorgfältig und stellt sicher, dass die geförderten Vorhaben im Einklang mit ethischen, ökologischen und sozialen Grundsätzen realisiert werden. Mit dieser Fördermöglichkeit werden vor Ort Impulse für mehr Mitverantwortung im Gemeinwesen gesetzt und nachhaltige Veränderungen angestoßen.
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