Projektförderung der Bürger- und Energiestiftung Lichtenau/Westfalen
Die Bürger- und Energiestiftung Lichtenau/Westfalen fördert Projektideen von als gemeinnützig anerkannten Vereinen, Initiativen, Einrichtungen und engagierten Privatpersonen, die den Stiftungszwecken entsprechen. Anträge können jederzeit bis zum Ende jedes Quartals eingereicht werden. Der Vorstand entscheidet vierteljährlich über die Vergabe der Mittel.
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Förderkriterien
Förderziel
Die Stiftung bezweckt die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger am Gemeinwesen und an den Erlösen der Windkraftanlagen im Stadtgebiet Lichtenau. Gefördert werden Projekte und Vorhaben, die den Satzungszielen entsprechen, insbesondere aus den Bereichen Naturschutz und Landschaftspflege, Umweltschutz, Wissenschaft und Forschung, Jugend- und Altenhilfe, Kunst und Kultur, Denkmalschutz, Bildung, Völkerverständigung, Sport, Heimatpflege, Brauchtumspflege, Hilfe für hilfsbedürftige Personen und bürgerschaftliches Engagement.
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Projekte müssen den Stiftungszwecken entsprechen
- Satzungsgemäße Förderbereiche
- Projektsitz im Stadtgebiet Lichtenau oder Bezug zur Stadt
- Gemeinnützigkeit bei Vereinen und Organisationen
- Projekt darf noch nicht begonnen worden sein
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Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Ausgefüllter Förderantrag
- Freistellungsbescheid
- Kostenvoranschläge/Angebote
Bewertungskriterien
- Passgenauigkeit zu den Stiftungszwecken
- Eigenmittel bzw. Eigenleistung
- Vollständigkeit und Struktur der Unterlagen
Beschreibung
Die Projektförderung der Bürger- und Energiestiftung Lichtenau/Westfalen richtet sich an als gemeinnützig anerkannte Vereine, Initiativen, Einrichtungen sowie engagierte Privatpersonen mit Sitz oder Bezug zum Stadtgebiet Lichtenau. Ziel der Förderung ist, die Teilhabe der Bürger:innen am Gemeinwesen und an den Erlösen der örtlichen Windkraftanlagen zu stärken. Unterstützt werden Vorhaben, die den satzungsgemäßen Stiftungszwecken entsprechen, insbesondere in den Bereichen Umwelt- und Naturschutz, Energieeffizienz und Klimaschutz, Forschung und Innovation, Jugend- und Altenhilfe, Kunst und Kultur, Denkmalschutz, Bildung, Sport, Integration sowie bürgerschaftliches Engagement. Mit den zur Verfügung stehenden Mitteln sollen lokale Projekte realisiert werden, die nachhaltige Impulse setzen, sozialen Zusammenhalt fördern und kulturelle Vielfalt bereichern.
Förderanträge können fortlaufend bis zum Ende jedes Quartals eingereicht werden; über die Vergabe der Zuschüsse entscheidet der Vorstand vierteljährlich, in der Regel innerhalb der ersten sechs Wochen des Folgemonats. Voraussetzung für eine Bewilligung ist neben der Gemeinnützigkeit, einem Projektsitz in Lichtenau oder einem klaren Bezug zur Stadt, dass das Vorhaben noch nicht begonnen wurde und in einem der definierten Förderbereiche angesiedelt ist. Antragstellende reichen einen ausgefüllten Förderantrag inklusive Freistellungsbescheid sowie Kostenvoranschlägen ein. Bei der Bewertung spielen Passgenauigkeit zu den Stiftungszwecken, Eigenmittel bzw. Eigenleistungen und die Vollständigkeit der Unterlagen eine zentrale Rolle. Eine transparente Darstellung der Projektkosten und -erfolge sowie eine nachvollziehbare Dokumentation sichern eine zügige Entscheidung und tragen zur erfolgreichen Umsetzung der Vorhaben bei.
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