Projektförderung der Bürgerstiftung Kressbronn am Bodensee
Die Bürgerstiftung Kressbronn am Bodensee fördert ganzjährig Projekte von gemeinnützigen Organisationen, Vereinen, Privatpersonen und Familien in Kressbronn a. B. in den Bereichen Jugend, Bildung, Soziales, Gesundheit, Kultur, Umwelt, Integration und Völkerverständigung. Anträge können jederzeit mittels bereitgestellter PDF-Formulare gestellt werden.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung von Bürgerinnen und Bürgern aus Kressbronn a. B. sowie von Projekten und gemeinnützigen Institutionen in den Tätigkeitsfeldern Familien mit schwerkrankem Kind, Kinder-, Jugend- und Altenhilfe, Bildung und Erziehung, Soziales, Öffentliches Gesundheitswesen, Völkerverständigung, Kultur, Kunst und Denkmalpflege, Natur- und Umweltschutz und Integration von Flüchtlingen.
Nicht förderfähige Ausgaben
- Projekte außerhalb der Gemeinde Kressbronn a. B.
- Aufgaben im Verantwortungsbereich staatlicher Stellen
- Vorhaben, die der Satzung der Stiftung widersprechen
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
- Interessenverbände und sonstige Vereine
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Projektträger und Projektstandort müssen in Kressbronn a. B. liegen
- Projekte dürfen keine Aufgaben staatlicher Stellen ersetzen
- Projekte müssen mit der Satzung der Bürgerstiftung übereinstimmen
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Ausgefülltes Antragsformular
- Projektbeschreibung (max. 2 Seiten)
- Finanzierungsplan mit Gesamtkosten und beantragter Fördersumme
- Schweigepflichtsentbindung bei Rückfragen
- Nachweis der Gemeinnützigkeit (falls Vereine/Organisationen)
Bewertungskriterien
- Übereinstimmung mit den Tätigkeitsfeldern der Stiftung
- Regionaler Bezug zu Kressbronn a. B.
- Dringlichkeit und Nutzeneffekt für die Zielgruppe
- Schlüssigkeit des Finanzierungsplans
Beschreibung
Die Bürgerstiftung Kressbronn am Bodensee unterstützt ganzjährig gemeinnützige Initiativen, Vereine, Interessensverbände und Privatpersonen mit regionalem Bezug zu Kressbronn a. B. Gefördert werden Projekte in vielfältigen Themenfeldern wie Kinder- und Jugendhilfe, Bildung und Erziehung, Soziales, Öffentliches Gesundheitswesen, Kultur, Kunst und Denkmalpflege, Natur- und Umweltschutz, Migration und Völkerverständigung sowie Engagement für gesellschaftlichen Zusammenhalt und Klimaschutz. Der Zuschuss deckt Vorhaben ab, die Familien mit schwerkranken Kindern, Kinder und Jugendliche, Senior:innen, Geflüchtete und migrantische Menschen genauso adressieren wie gemeinnützige Institutionen und Vereine. Voraussetzung ist, dass Träger und Projektstandort innerhalb der Gemeinde Kressbronn liegen und das Vorhaben nicht in die Zuständigkeit staatlicher Stellen fällt. Die Förderwürdigkeit bemisst sich nach Übereinstimmung mit der Stiftungssatzung, dem regionalen Bezug, der Dringlichkeit für die Zielgruppen sowie der Schlüssigkeit des Finanzierungsplans.
Zur Antragstellung sind ein ausgefülltes PDF-Antragsformular, eine Projektbeschreibung (max. 2 Seiten), ein detaillierter Finanzierungsplan mit Gesamtkosten und beantragter Fördersumme, der Nachweis der Gemeinnützigkeit sowie eine Schweigepflichtsentbindung bei Rückfragen einzureichen. Eine verbindliche Frist existiert nicht: Die Einreichung von Förderanträgen ist jederzeit möglich. Durch dieses offene Verfahren fördert die Stiftung nachhaltig lokale Initiativen, stärkt den gesellschaftlichen Zusammenhalt und engagiert sich für eine lebenswerte Zukunft am Bodenseeufer.
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