Projektförderung der Bürgerstiftung Landkreis Starnberg
Die Bürgerstiftung Landkreis Starnberg fördert zweimal jährlich Projekte von gemeinnützigen Vereinen, Institutionen und Initiativen im Landkreis Starnberg.
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Förderkriterien
Förderziel
Unterstützung und Realisierung von Projekten im Landkreis Starnberg, die der Gemeinschaft in den Bereichen Bildung, Integration, Soziales, Senioren, Kinder und Jugend, Kultur und Sport zugutekommen.
Förderfähige Ausgaben
- Projektbezogene Sachkosten
- Materialkosten
- Veranstaltungskosten
Nicht förderfähige Ausgaben
- Personalkosten
- Laufende Betriebskosten
- Fundraising-Aktivitäten
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Sitz im Landkreis Starnberg
- Anerkannter gemeinnütziger Zweck
- Projekte außerhalb des Landkreises Starnberg sind ausgeschlossen
- Keine Förderung von Personalkosten und laufenden Betriebskosten
- Keine Förderung politischer Gruppierungen
- Mehr anzeigen
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Gültiger Freistellungsbescheid des Finanzamts
- Satzung der Organisation
- Detaillierter Kostenplan bei Projektsumme ab 3.000 €
Beschreibung
Die Bürgerstiftung Landkreis Starnberg unterstützt gemeinnützige Vereine, Institutionen und Initiativen mit Sitz im Landkreis Starnberg bei der Umsetzung zukunftsweisender Projekte. Zweimal jährlich werden finanzielle Mittel in Form von Zuschüssen vergeben, um Vorhaben in den Bereichen Bildung, Integration, Soziales, Seniorenarbeit sowie für Kinder und Jugendliche, Kultur und Sport zu realisieren. Der breit gefasste Stiftungszweck eröffnet Spielraum für vielfältige Ideen und fördert insbesondere Maßnahmen, die den gesellschaftlichen Zusammenhalt stärken und einen spürbaren Mehrwert für die Region Bayern schaffen. Ausgeschlossen sind allerdings Projekte außerhalb des Landkreises, Personalkosten, laufende Betriebskosten, Fundraising-Aktivitäten sowie politische Gruppierungen und kommerzielle Veranstaltungen.
Für eine erfolgreiche Antragstellung ist ein gültiger Freistellungsbescheid des Finanzamts, die Satzung der Organisation und ab einer Projektgesamtsumme von 3.000 € ein detaillierter Kostenplan erforderlich. Gefördert werden projektbezogene Sach- und Materialkosten sowie Veranstaltungskosten; Eigenleistungen und Drittmittel sollten transparent ausgewiesen werden. Die Veröffentlichung der Fristen erfolgt rechtzeitig über Pressemitteilungen und auf der Website der Bürgerstiftung. Nach Eingang der vollständigen Unterlagen entscheidet der Stiftungsvorstand gemeinsam mit dem Kuratorium über die Mittelvergabe. Interessierte Organisationen finden in den Förderrichtlinien und der Satzung klare Vorgaben zur Antragstellung und den Ausschlusskriterien. Dieses Förderprogramm bietet eine verlässliche Finanzierungsquelle, um gemeinwohlorientierte Vorhaben im Landkreis Starnberg dauerhaft zu stärken und weiterzuentwickeln.
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