Projektförderung der BürgerStiftung Obersulm
Die BürgerStiftung Obersulm fördert zeitlich befristete Projekte von gemeinnützigen Organisationen und Einrichtungen mit Bezug zu Obersulm in den Bereichen Soziale Teilhabe, Bildung & Erziehung, Gelebte Gemeinschaft sowie Jugend, Senioren, Kunst, Kultur und Umwelt. Anfragen jederzeit möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung von zeitlich befristeten Projekten gemeinnütziger Organisationen und Einrichtungen, die dem in § 2 der Satzung festgelegten Stiftungszweck entsprechen und einen konkreten Bezug zu Obersulm haben. Gefördert werden Projekte in den Bereichen Jugend, Soziales, Senioren, Kunst, Kultur, Denkmalpflege sowie Natur- und Umweltschutz.
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Projekte müssen dem Stiftungszweck gemäß § 2 der Satzung entsprechen
- Projekte müssen zeitlich befristet sein
- Projekte müssen Obersulmer Bürger bzw. Einrichtungen betreffen
- Projekte dürfen keine Pflichtaufgaben der Gemeinde Obersulm übernehmen
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Formloses Projektantragschreiben mit Trägerangaben und Bankverbindung
- Angabe des Projektansprechpartners
- Angabe des voraussichtlichen Beginns und Endes der Maßnahme
Bewertungskriterien
- Übereinstimmung mit Stiftungszweck
- Bezug zum Gemeinwesen Obersulm
- Nachhaltigkeit der Gemeinwesenentwicklung
- Sozialer Nutzen
Beschreibung
Die Projektförderung der BürgerStiftung Obersulm richtet sich an gemeinnützige Organisationen, Einrichtungen und engagierte Privatpersonen aus Obersulm und Umgebung (Baden-Württemberg), die zeitlich befristete Vorhaben in den Bereichen Jugend, Soziales, Senioren, Kunst, Kultur, Umwelt- und Naturschutz sowie Denkmalpflege initiieren. Ziel ist die Stärkung des Gemeinwesens durch Projekte, die dem Stiftungszweck gemäß § 2 der Satzung entsprechen und einen konkreten Bezug zu Obersulm aufweisen, ohne dabei kommunale Pflichtaufgaben zu übernehmen. Gefördert werden Vorhaben, die die soziale Teilhabe aller Generationen fördern, Bildungs- und Erziehungsangebote für Kinder und Jugendliche ermöglichen sowie nachhaltige Gemeinschaftsprojekte nach dem Prinzip „Hilfe zur Selbsthilfe“ anstoßen. Durch unbürokratische Entscheidungen und vertrauliche Behandlung der Anfragen trägt die Stiftung zu einer raschen Realisierung gesellschaftlich relevanter Initiativen bei.
Interessierte Antragsteller:innen legen ein formloses Projektantragschreiben mit Trägerangaben, Bankverbindung sowie Kontaktdaten der Ansprechperson vor und benennen den geplanten Beginn und das voraussichtliche Ende der Maßnahme. Die Vergabe erfolgt als Zuschuss nach Prüfung der Übereinstimmung mit den Förderkriterien – Übereinstimmung mit Stiftungszweck, Bezug zum Gemeinwesen Obersulm, Nachhaltigkeit und sozialer Nutzen – und nach Verfügbarkeit der Mittel. Anfragen können jederzeit über das Kontaktformular der Stiftung gestellt werden. Ein Verwendungsnachweis ist innerhalb von zwei Monaten nach Abschluss des Projekts einzureichen. Die fortlaufende Fördermöglichkeit eröffnet flexible Chancen für innovative und gemeinwohlorientierte Projekte, die das kulturelle, soziale und ökologische Leben in Obersulm nachhaltig bereichern.
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