Projektförderung der Bürgerstiftung Syke
Die Bürgerstiftung Syke fördert gemeinnützige Projekte in den Bereichen Bildung, Soziales und Kultur in der Stadt Syke. Anträge müssen jeweils bis zu einem vom Vorstand festgelegten Datum eingereicht werden.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung und Unterstützung bürgerschaftlicher Projekte zur Stärkung des Gemeinschaftslebens und nachhaltigen Stadtentwicklung in Syke in den Bereichen Bildung, Soziales und Kultur.
Nicht förderfähige Ausgaben
- Personalkosten und laufende Kosten (höchstens als Anschubfinanzierung)
- Kommerzielle Veranstaltungen
- Fundraising-Aktivitäten
- Projekte außerhalb der Stadt Syke
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
- Unternehmen
- Interessenverbände und sonstige Vereine
- Gemeinnützige Organisationen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Projektdurchführung in Syke oder Umgebung
- Übereinstimmung mit dem Stiftungszweck (Bildung, Soziales, Kultur)
- Einreichung über das vorgegebene Antragsformular
- Fristgerechte Antragstellung bis zum vom Vorstand festgelegten Datum
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Vollständig ausgefüllter Antrag auf Projektförderung
- Ausführliche Projektbeschreibung
- Detaillierte Kostenaufstellung
- Gegebenenfalls Kooperationsvereinbarungen
- Selbstdarstellung des Antragstellers (z.B. Faltblatt oder Jahresbericht)
Bewertungskriterien
- Bürgerschaftliches Engagement
- Modell- und Vorbildcharakter
- Nachhaltigkeit
- Innovationsansätze
- Anregung zur Hilfe zur Selbsthilfe
Beschreibung
Die Bürgerstiftung Syke unterstützt bürgerschaftliches Engagement in Niedersachsen durch Zuschüsse für gemeinnützige Projekte in Syke und Umgebung. Gefördert werden Vorhaben aus den Bereichen Bildung, Soziales, Kultur, Aus- und Weiterbildung sowie Arbeit & Soziales. Ziel ist die Stärkung des Gemeinschaftslebens und die nachhaltige Stadtentwicklung. Dabei kommen drei Förderungsebenen zum Einsatz: Projekte fremder Träger, gemeinsame Kooperationen und stiftungseigene Initiativen. Eine transparente Auswahl erfolgt in Abstimmung von Vorstand und Stiftungsrat, basierend auf Bewertungskriterien wie Modell- und Vorbildcharakter, Innovationsgrad, Nachhaltigkeit und Hilfe zur Selbsthilfe. Ausgeschlossen sind kostenintensive Personal- und laufende Ausgaben (nur als Anschubfinanzierung), kommerzielle Veranstaltungen, Fundraising-Aktivitäten sowie Projekte außerhalb des Stadtgebiets Syke.
Berechtigt zur Antragstellung sind Vereine, Interessenverbände, gemeinnützige Organisationen, Unternehmen und in Einzelfällen Privatpersonen, deren Projektideen einen direkten Mehrwert für Syke bieten. Voraussetzung ist die Projektdurchführung vor Ort, die Einhaltung des Stiftungszwecks und die fristgerechte Einreichung über das vorgegebene Formular. Dem Antrag sind eine ausführliche Projektbeschreibung, eine detaillierte Kostenaufstellung, gegebenenfalls Kooperationsvereinbarungen sowie eine Selbstdarstellung des Antragstellenden beizulegen. Die Einreichungsfrist wird jeweils durch den Vorstand bekanntgegeben. Mit dieser Fördermöglichkeit werden lokale Initiativen gefördert, die gemeinsam Syke gestalten und Perspektiven für alle Bürger:innen eröffnen.
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