Projektförderung der Bürgerstiftung Treptow-Köpenick
Die Bürgerstiftung Treptow-Köpenick fördert gemeinnützige Projekte mit Bezug zum Bezirk Treptow-Köpenick durch zweckgebundene Zuschüsse (in der Regel bis 1.000 €). Vorgeschaltet ist die Einreichung einer kurzen Projektskizze; anschließend Antrag mit Formular und erforderlichen Anlagen.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung gemeinnütziger Projekte im Bezirk Treptow-Köpenick, die den gemeinnützigen Satzungszwecken der Bürgerstiftung entsprechen und das Gemeinwohl durch bürgerschaftliches Engagement, Kultur, Bildung, Sport und soziale Initiativen stärken; Zuschüsse bis zu 1.000 €.
Förderfähige Ausgaben
- Projektbezogene Sachkosten
- Ehrenamtspauschale/Übungsleiterpauschale
Nicht förderfähige Ausgaben
- Personalkosten
- Honorarkosten
- Laufende Kosten (z.B. Miete, Betriebskosten)
- Kommerzielle Veranstaltungen
- Förderung von Einzelpersonen
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Zugehörigkeit zu einem freien gemeinnützigen Träger im Bezirk Treptow-Köpenick
- Einreichung einer kurzen Projektskizze vor Antragstellung
- Projekt mit eindeutiger Bezug zum Bezirk Treptow-Köpenick
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Projektskizze
- Förderantragsformular
- Satzung
- gültiger Freistellungsbescheid
- Finanzplan
Bewertungskriterien
- Ehrenamtliches Engagement
- Nachhaltigkeit und hoher Multiplikatoreneffekt
- Vorbildcharakter
Beschreibung
Die Projektförderung der Bürgerstiftung Treptow-Köpenick unterstützt gemeinnützige Vereine, Initiativen und freie Träger im Bezirk Berlin-Treptow-Köpenick, die durch bürgerschaftliches Engagement, Kultur, Bildung, Sport, Soziales oder Regionalentwicklung das lokale Gemeinwohl bereichern. Gefördert werden ausschließlich Projekte mit klarem Bezirksbezug, die nachhaltigen Nutzen entfalten, Multiplikator:innen-Effekte erzielen und als vorbildhafte Initiativen wirken. Als zweckgebundener Zuschuss beträgt die Fördersumme in der Regel bis zu 1.000 €. Förderfähig sind projektbezogene Sachkosten sowie Ehrenamtspauschalen und Übungsleiterpauschalen; nicht gefördert werden Personalkosten, Honorarkosten, laufende Betriebskosten, kommerzielle Veranstaltungen oder Unterstützung von Einzelpersonen.
Die Antragsstellung erfolgt fortlaufend: Zunächst ist eine kurze Projektskizze einzureichen, um die grundsätzliche Förderfähigkeit zu prüfen. Anschließend wird der vollständige Antrag mit dem offiziellen Formular sowie Satzung, gültigem Freistellungsbescheid und Finanzplan bei der Stiftung eingereicht. Der Antragszeitpunkt sollte mindestens eine Kalenderwoche vor der nächsten Vorstandssitzung liegen, damit eine fristgerechte Bearbeitung gewährleistet ist. Als Auswahlkriterien gelten ehrenamtliches Engagement, Nachhaltigkeit und Vorbildcharakter. Nach positivem Bescheid verpflichtet sich der Antragsteller zur zweckgebundenen Mittelverwendung und legt acht Wochen nach Projektabschluss einen Verwendungsnachweis vor. Die Bürgerstiftung Treptow-Köpenick möchte so gemeinnützige Vorhaben stimulieren, die nicht durch öffentliche Haushalte abgedeckt sind, und stärkt damit auf lokaler Ebene den gesellschaftlichen Zusammenhalt und die demokratische Kultur.
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