Projektförderung der Charles Hosie-Stiftung
Die Charles Hosie-Stiftung fördert gemeinnützige Organisationen im Raum Hamburg mit Projekten, die dem Satzungszweck (Kinder- und Jugendhilfe, Gesundheit/Entwicklung) entsprechen. Fördervolumen bis zu 5.000 €, Anträge formlos per Post oder E-Mail bis 28.02. und 30.09.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung von Projekten gemeinnütziger Organisationen im Raum Hamburg, die dem Satzungszweck der Charles Hosie-Stiftung entsprechen, insbesondere in den Bereichen Kinder- und Jugendhilfe sowie Gesundheitsförderung.
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Organisation mit Gemeinnützigkeitsstatus
- Projekt geografisch im Raum Hamburg
- Projekt entspricht dem Satzungszweck der Stiftung
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Organisationsprofil (Name, Rechtsform, Adresse, Ansprechpartner)
- Projektzusammenfassung (Titel, Ziel, Zielgruppe, Zeitraum, Fördersumme)
- Kosten- und Finanzierungsplan
Bewertungskriterien
- Übereinstimmung mit dem Satzungszweck
- Nachweis der Gemeinnützigkeit
- Standort im Raum Hamburg
Beschreibung
Die Projektförderung der Charles Hosie-Stiftung unterstützt gemeinnützige Organisationen im Großraum Hamburg, deren Vorhaben der Kinder- und Jugendhilfe sowie der Gesundheitsförderung entsprechen. Förderfähig sind Initiativen, die zur Prävention, Forschung & Innovation oder sozialen Teilhabe von Kindern und Jugendlichen beitragen. Ein Zuschuss von bis zu 5.000 € kann für Projekte beantragt werden, die physische und psychische Entwicklung fördern oder bestehende Belastungen lindern. Voraussetzung ist der Nachweis des Gemeinnützigkeitsstatus, die geographische Verortung im Raum Hamburg sowie die Übereinstimmung mit dem Stiftungszweck. Antragsfristen sind jeweils der 28. Februar und der 30. September, die Einreichung erfolgt formlos per Post oder E-Mail.
Für die Bewerbung sind folgende Unterlagen erforderlich: ein Organisationsprofil (Name, Rechtsform, Adresse, Ansprechpartner:in), eine Projektzusammenfassung mit Titel, Ziel, Zielgruppe, Zeitrahmen und gewünschter Fördersumme sowie ein detaillierter Kosten- und Finanzierungsplan. Die Begutachtung orientiert sich an der Satzungskonformität, dem Nachweis der Gemeinnützigkeit und dem Standort im Hamburger Raum. Durch diese Förderung werden gemeinnützige Träger:innen befähigt, neue Angebote zu entwickeln, bestehende Projekte auszuweiten und Forschungsvorhaben zu realisieren, die zur nachhaltigen Verbesserung der Lebens- und Gesundheitsbedingungen junger Menschen beitragen.
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