Projektförderung der Checkpoint Charlie Stiftung
Gefördert werden bilaterale Begegnungs-Projekte zwischen dem Land Berlin und den USA mit finanzieller, ideeller und logistischer Unterstützung. Anträge werden ganzjährig entgegengenommen und in der Regel quartalsweise vom Vorstand entschieden.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung bilateraler Begegnungs-Projekte zwischen dem Land Berlin und den Vereinigten Staaten von Amerika durch finanzielle, ideelle und/oder logistische Unterstützung entsprechend dem Stiftungszweck.
Antragsberechtigt
- Bildungseinrichtungen
- Gemeinnützige Organisationen
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Übereinstimmung mit Stiftungszweck und Förderrichtlinien
- Bilaterale Begegnungsprojekte zwischen Berlin und USA
- Einreichung mindestens zwei Wochen vor Vorstandssitzung
- Vollständig ausgefülltes Antragsformular mit Projektbeschreibung, detaillierter Kostenkalkulation, Programmablauf und Teilnehmerliste
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antragsformular
- Detaillierte Projektbeschreibung
- Detaillierte Kostenkalkulation
- Programmablauf
- Teilnehmerliste
Beschreibung
Die Checkpoint Charlie Stiftung fördert bilaterale Begegnungs-Projekte zwischen dem Land Berlin und den Vereinigten Staaten von Amerika durch finanzielle, ideelle und logistische Unterstützung. Gefördert werden Vorhaben aus den Themenfeldern Bildung, Kultur, Medien, Engagement für gesellschaftlichen Zusammenhalt und Demokratie sowie Aus- und Weiterbildung, Arbeit und Soziales. Antragsberechtigt sind Bildungseinrichtungen, gemeinnützige Organisationen und Privatpersonen, die transatlantische Austausch- und Begegnungsprogramme planen und umsetzen. Die Förderart erfolgt in Form von Zuschüssen; eine kontinuierliche Einreichung von Förderanträgen ist ganzjährig möglich. Über die Vergabe entscheidet der Vorstand der Stiftung in der Regel quartalsweise. Mit der Unterstützung verfolgt die Stiftung das Ziel, den deutsch-amerikanischen Dialog zu vertiefen, interkulturelles Lernen zu stärken und nachhaltige Netzwerke zwischen Berlin und den USA aufzubauen.
Für eine Antragstellung müssen Antragstellende ein vollständig ausgefülltes Antragsformular einreichen, dem eine detaillierte Projektbeschreibung, eine umfassende Kostenkalkulation mit Kosten pro Person und Position, ein Programmentwurf sowie eine Liste der Teilnehmenden beiliegen. Die Einreichung hat mindestens zwei Wochen vor der jeweiligen Vorstandssitzung zu erfolgen. Voraussetzung für eine Bewilligung ist die Übereinstimmung mit dem Stiftungszweck und den Förderrichtlinien sowie die klare Ausrichtung auf binationalen Austausch zwischen Berlin und den USA. Vor Antragsstellung ist beim Schulbereich zu prüfen, ob ein Zuschuss durch die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie in Anspruch genommen werden kann. Mit Entscheidung des Vorstands entsteht kein Rechtsanspruch auf Förderung. Die Abrechnung erfolgt anhand vorgegebener Formulare; nicht verwendete Mittel sind zurückzuführen. Dieses Förderprogramm eröffnet Neugierigen und Expert:innen neue Möglichkeiten, transatlantische Begegnungen nachhaltig und wirkungsvoll zu gestalten.
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