Projektförderung der Deutschen Kinderhospiz- und Familienstiftung (DKFS)
Bundesweite Förderung gemeinnütziger Projekte in der Kinderhospizarbeit sowie in der Kinder-, Jugend- und Familienhilfe. Anträge werden zweimal jährlich (30.06. und 30.12.) eingereicht.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung aktiver ambulanter Kinderhospizdienste und stationärer Kinderhospize sowie Hilfsprojekte für bedürftige Kinder, Jugendliche, junge Erwachsene und deren Familien in Deutschland.
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
- Stiftungen
- Interessenverbände und sonstige Vereine
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Rechtsfähigkeit
- Gemeinnützigkeit
- Darstellung des Vereins bzw. der Stiftung
- Satzung
- Vereinsregisterauszug
- Mehr anzeigen
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Situationsbeschreibung
- Ziele der Initiative und des Projekts
- Methoden
- Erwartete Ergebnisse
- Arbeitsplan mit Zeitplan
- Darstellung und Begründung des Projekts
- Vereinssatzung
- Vereinsregisterauszug
- Freistellungsbescheid
- Kosten- und Finanzierungsplan
Bewertungskriterien
- Qualität der Situationsbeschreibung
- Relevanz für betroffene Kinder und Familien
- Ausrichtung auf Förderschwerpunkte
Beschreibung
Die Projektförderung der Deutschen Kinderhospiz- und Familienstiftung richtet sich an gemeinnützige Organisationen, Stiftungen, Interessenverbände und öffentliche Einrichtungen in ganz Deutschland. Sie unterstützt insbesondere ambulante Kinderhospizdienste und stationäre Kinderhospize sowie Hilfsprojekte in der Kinder-, Jugend- und Familienhilfe. Ziel ist es, Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen mit lebensverkürzenden Erkrankungen sowie deren Familien unbürokratisch und nachhaltig zur Seite zu stehen. Mit einem Schwerpunkt auf Qualität der Situationsbeschreibung, Relevanz für Betroffene und Ausrichtung auf die Förderschwerpunkte fördert die Stiftung Projekte, die den Alltag der Betroffenen spürbar entlasten und die umfassende Begleitung im häuslichen und stationären Umfeld ermöglichen.
Bewerbungen können zweimal jährlich, jeweils zum 30. Juni und 30. Dezember, eingereicht werden; die Entscheidungsfrist beträgt rund drei Monate. Voraussetzung für eine Förderung sind Rechtsfähigkeit, Gemeinnützigkeit und eine aussagekräftige Darstellung des beantragenden Vereins oder der Stiftung inklusive Satzung, Vereinsregisterauszug und Freistellungsbescheid. Ergänzend sind eine Situationsbeschreibung, Zieldefinitionen, Methodenbeschreibung, erwartete Ergebnisse, ein detaillierter Arbeits- und Zeitplan sowie ein Kosten- und Finanzierungsplan einzureichen. Die zweckgebundene Mittelvergabe erfolgt durch den ehrenamtlich tätigen Stiftungsvorstand. Durch transparente und authentische Begleitung vor Ort gewährleistet die Stiftung, dass jede gewährte Zuwendung direkt bei den geförderten Projekten ankommt und einen nachhaltigen Beitrag zur Versorgung und Begleitung betroffener Familien leistet.
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