Projektförderung der Doris-Wuppermann-Stiftung – Junge Menschen für soziale Demokratie
Unterstützung von Projektideen junger Menschen für politische Beteiligung, Anti-Rassismus, demokratischen Klimaschutz und Erinnerungskultur. Anträge laufend bis 30.06.2026 möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Die Stiftung will junge Menschen zum politischen Handeln ermuntern und ihr Engagement für eine soziale Demokratie unterstützen. Gefördert werden Projekte, die soziales Lernen, politische Beteiligung und Interessenvertretung von Kindern und Jugendlichen stärken, insbesondere in den Bereichen politische Beteiligung und Empowerment, Anti-Rassismus und Anti-Diskriminierungsarbeit, demokratisch gestalteter Klimaschutz sowie Erinnerungskultur.
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Rechtsfähigkeit und Gemeinnützigkeit der Initiative
- Einreichung vollständiger Unterlagen bis 30.06.2026
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antragsformular
- Satzung oder Gesellschaftervertrag
- Vereins-/Stiftungs-/Handelsregisterauszug
- aktueller Freistellungsbescheid des Finanzamts
- Kontaktinformationen und Trägerkontodaten
Beschreibung
Die Doris-Wuppermann-Stiftung fördert bundesweit gemeinnützige Initiativen junger Menschen, die sich für eine soziale Demokratie engagieren. Mit Zuschüssen von bis zu 5.000 € unterstützt die Stiftung Projektideen in den Bereichen politische Beteiligung und Empowerment von Kinder:innen und Jugendlichen, Anti-Rassismus und Anti-Diskriminierungsarbeit, demokratisch gestalteter Klimaschutz sowie Erinnerungskultur. Ziel ist es, soziales Lernen zu stärken, zivilgesellschaftliches Engagement zu fördern und jungen Erwachsenen einen Raum für selbstbestimmtes politisches Handeln zu bieten – unabhängig von Parteizugehörigkeit oder beruflichen Ambitionen.
Förderberechtigt sind rechtsfähige, gemeinnützige Organisationen und öffentliche Einrichtungen, die Projekte junger Menschen realisieren möchten. Voraussetzung für eine Antragstellung ist die Einreichung vollständiger Unterlagen bis spätestens 30. Juni 2026, darunter Satzung, Registerauszug und aktueller Freistellungsbescheid. Über eingehende Anträge entscheidet der Stiftungsvorstand voraussichtlich Mitte Juli 2026; geförderte Projekte können frühestens ab dem 15. August 2026 beginnen. Die kontinuierliche Fördermöglichkeit ermöglicht flexibles Planen und Umsetzen innovativer Vorhaben. Durch die intensive Begleitung und Anerkennung geförderter Projekte trägt die Doris-Wuppermann-Stiftung dazu bei, junge Menschen zu stärken und nachhaltige Impulse für eine gerechte, inklusive Gesellschaft zu setzen.
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