Zuschuss

Projektförderung der Doris-Wuppermann-Stiftung – Junge Menschen für soziale Demokratie

Die Doris-Wuppermann-Stiftung fördert Projekte, die junge Menschen zu politischem Handeln ermuntern und ihr Engagement für eine soziale Demokratie unterstützen. Förderanträge können laufend eingereicht werden.

Kinder und Jugendliche Bildung Engagement für gesellschaftlichen Zusammenhalt/Demokratie

Entdecke dein Potenzial mit KI-Unterstützung

  • Finde heraus, ob diese Förderung zu deinem Vorhaben passt
  • Entwickle deinen Antrag gemeinsam mit KI
  • Lass dich mit vielen weiteren passenden Förderungen matchen

Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
30.06.2026 Noch 26 Tage
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Deutschland (bundesweit)
Fördersumme: Bis zu 5.000 €
Projektstart ab: 15.08.2026
Nur für gemeinnützige Organisationen

Förderziel

Die Stiftung will junge Menschen zum politischen Handeln ermuntern und ihr politisches Engagement unterstützen. Sie fördert soziales Lernen und Handeln, politische Beteiligung und Interessenvertretung engagierter junger Menschen.

Antragsberechtigt

  • Gemeinnützige Organisationen
  • Öffentliche Einrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Rechtsfähigkeit und Gemeinnützigkeit der Antragstellenden
  • Mindestens ein Satzungszweck entspricht §52 AO Nr.7 oder Nr.24

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Antragsformular
  2. Satzung/Gesellschaftervertrag
  3. Vereins-/Stiftungs-/Handelsregisterauszug
  4. Freistellungsbescheid des Finanzamts
  5. Kontaktinformationen und Trägerkontodaten

Beschreibung

Die Projektförderung der Doris-Wuppermann-Stiftung – Junge Menschen für soziale Demokratie richtet sich an gemeinnützige Organisationen und öffentliche Einrichtungen in ganz Deutschland, die junge Menschen zu politischem Handeln und gesellschaftlichem Engagement befähigen möchten. In ihrem Förderumfang von bis zu 5.000 € unterstützt die Stiftung vor allem Initiativen in den Bereichen Stärkung politischer Beteiligungsformen und Empowerment von Kindern und Jugendlichen, Anti-Rassismus und Anti-Diskriminierungsarbeit, demokratisch gestalteter Klimaschutz sowie Bewahrung der Erinnerungskultur. Förderanträge können fortlaufend eingereicht werden, wobei vollständige Unterlagen bis zum 30. Juni 2026 eingegangen sein müssen. Bewilligte Projekte starten frühestens ab dem 15. August 2026, die nächste Entscheidung des Vorstands ist für Mitte Juli 2026 vorgesehen.

Für eine Antragstellung ist eine rechtsfähige und gemeinnützige Trägerstruktur Voraussetzung, die mindestens einen Satzungszweck gemäß § 52 AO Nr. 7 oder 24 verfolgt. Gefordert werden das ausgefüllte Antragsformular sowie Nachweise über Satzung oder Gesellschaftervertrag, aktuellen Vereins-/Stiftungs-/Handelsregisterauszug, Freistellungsbescheid des Finanzamts und Angaben zur Postadresse sowie Trägerkontodaten. Die Stiftung entscheidet über die Vergabe ihrer Mittel auf Zuschussbasis und informiert die Antragstellenden schriftlich. Im Anschluss an das Projekt sind Verwendungsnachweis und Kurzbericht einzureichen. Durch die projektbezogene Förderung trägt die Doris-Wuppermann-Stiftung dazu bei, junge Menschen in ihrer Rolle als aktive Gestaltende einer sozialen Demokratie zu stärken.

Antrag starten →

Bereit, deine Förderung zu sichern?

Registriere dich jetzt und lass dich von unserer KI durch den Antragsprozess begleiten – von der Eignungsprüfung bis zum fertigen Antrag.