Zuschuss

Projektförderung der Dr. Strothmann-Stiftung

Die Dr. Strothmann-Stiftung fördert Projekte gemeinnütziger Institutionen und Einrichtungen in der Stadt Minden und im Kreis Minden-Lübbecke mit den Handlungsfeldern Kulturelle Bildung und generationenübergreifende Begegnung. Anträge jederzeit möglich.

Kultur Bildung Wissenschaft Tierschutz Soziales

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Nordrhein-Westfalen
Nur für gemeinnützige Organisationen

Förderziel

Förderung von Projekten gemeinnütziger Institutionen und Einrichtungen in den Bereichen kulturelle Bildung, generationenübergreifende Begegnung sowie Bildung und Erziehung, Wissenschaft und Forschung, Tierschutz und Unterstützung benachteiligter und kranker Personen im Kreisgebiet Minden-Lübbecke.

Antragsberechtigt

  • Gemeinnützige Organisationen
  • Bildungseinrichtungen
  • Interessenverbände und sonstige Vereine

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Gemeinnützigkeit des Antragstellers
  • Regionalbezug Stadt Minden oder Kreis Minden-Lübbecke
  • Zweckgemäße Verwendung gemäß Abgabenordnung §52 Abs.2 AO
  • Projekt passt zu aktuellen Handlungsfeldern der Stiftung (kulturelle Bildung, generationenübergreifende Begegnung)

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Projektkonzeption / Projektinhalte und -zielsetzungen
  2. Projektverantwortlichkeiten
  3. Angaben zur Projektlaufzeit
  4. Finanzierungsplan mit Gesamtkosten, Beteiligung weiterer Förderer und Eigenmittelanteil
  5. Informationsmaterial zum Projektträger
  6. Ideen zur Öffentlichkeitsarbeit
  7. Nachweis der Gemeinnützigkeit (Kopie des Körperschaftsteuerfreistellungsbescheids)

Bewertungskriterien

  • Übereinstimmung mit aktuellen Handlungsfeldern
  • Motivation und Qualifikation der Projektverantwortlichen
  • Berücksichtigung von Benachteiligungsaspekten

Beschreibung

Die Projektförderung der Dr. Strothmann-Stiftung richtet sich an gemeinnützige Organisationen, Bildungseinrichtungen, Interessenverbände und Vereine aus der Stadt Minden sowie dem Kreis Minden-Lübbecke. Im Mittelpunkt der kontinuierlich bereitgestellten Zuschüsse stehen Vorhaben in den Bereichen kulturelle Bildung und generationenübergreifende Begegnung. Darüber hinaus werden Projekte aus Bildung & Erziehung, Wissenschaft & Forschung, Tierschutz sowie zur Unterstützung benachteiligter und kranker Personen unterstützt. Die Stiftung legt besonderen Wert auf kreative und innovative Konzepte, die einen regionalen Bezug aufweisen und den Zusammenhalt der Generationen fördern. Motivierend für viele Projektverantwortliche ist die flexible Förderhöhe, die je nach Projektumfang auch mehrjährige Unterstützungsphasen ermöglicht und so eine nachhaltige Etablierung der Aktivitäten garantiert.

Förderberechtigt sind ausschließlich gemeinnützige Antragsteller:innen, deren Vorhaben den Vorgaben des § 52 Abs. 2 AO entsprechen und in der Region Minden-Lübbecke umgesetzt werden. Bei der Auswahl werden die Übereinstimmung mit den aktuellen Handlungsfeldern, die fachliche Qualifikation der Projektverantwortlichen sowie die Berücksichtigung von Benachteiligungsaspekten bewertet. Einreichungen sind jederzeit möglich. Erforderliche Unterlagen umfassen eine ausführliche Projektkonzeption, Angaben zu Laufzeit und Verantwortlichkeiten, einen detaillierten Finanzierungsplan sowie den Nachweis der Gemeinnützigkeit. Konzeptideen zur Öffentlichkeitsarbeit und die Darstellung weiterer Förderquellen oder Eigenmittelstärken runden die Bewerbungsunterlagen ab. Durch diesen strukturierten Prozess möchte die Dr. Strothmann-Stiftung sicherstellen, dass jede Förderung einen nachhaltigen Mehrwert für die lokale Gemeinschaft schafft.

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