Projektförderung der Eva Mayr-Stihl Stiftung
Die Eva Mayr-Stihl Stiftung fördert externe Projektanträge in den Schwerpunkten Wissenschaft & Forschung sowie Medizin. Anträge können jederzeit online eingereicht werden.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung von Wissenschaft & Forschung und der öffentlichen Gesundheitspflege sowie des öffentlichen Gesundheitswesens.
Nicht förderfähige Ausgaben
- Einzelfallhilfen (z.B. Therapiekosten oder Fahrzeuge)
- Projektvorhaben, die in der Vergangenheit liegen
- Einzelstipendien
- Druckkostenzuschüsse
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
- Öffentliche Einrichtungen
- Stiftungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Gemeinnützige oder öffentlich-rechtliche Institution
- Satzungszweck Förderung von Wissenschaft & Forschung und/oder öffentliche Gesundheitspflege
- Aktueller Freistellungsbescheid
Beschreibung
Die Projektförderung der Eva Mayr-Stihl Stiftung unterstützt bundesweit gemeinnützige und öffentlich-rechtliche Institutionen, die sich der Weiterentwicklung von Wissenschaft, Forschung und öffentlicher Gesundheitspflege widmen. Förderanträge in den Bereichen medizinische Forschung, Gesundheitsversorgung und innovative Forschungsvorhaben können jederzeit online eingereicht werden. Ziel ist es, nachhaltige Impulse für eine exzellente Forschungslandschaft und eine leistungsfähige Gesundheitsversorgung in Deutschland zu setzen. Projekte zu Kunst & Kultur werden von der Stiftung nicht extern gefördert, dafür werden gezielt regionale Initiativen initiiert.
Voraussetzung für eine Förderung ist ein aktueller Freistellungsbescheid sowie ein in der Satzung verankerter Zweck zur Förderung von Wissenschaft & Forschung bzw. öffentlicher Gesundheitspflege. Die Stiftung gewährt Zuschüsse in Form zeit- und zweckgebundener Zuwendungen. Nicht förderfähig sind Einzelfallhilfen (z. B. Therapiekosten, Fahrzeuge), rückwärtsgewandte Vorhaben, Einzelstipendien und Druckkostenzuschüsse. Die Antragstellung erfolgt unkompliziert über ein Online-Formular – ohne feste Fristen. Nach Einreichung erhalten Antragstellende eine Eingangsbestätigung, und in der Regel wird innerhalb von vier Wochen über eine Bewilligung entschieden. Bei positiver Entscheidung legt das Bewilligungsschreiben Förderzweck, -zeitraum und Nachweispflichten fest. Eine transparente Mittelverwendung wird durch Zwischen- und Abschlussberichte gewährleistet. Durch klare Förderbedingungen und eine unkomplizierte Antragsbearbeitung bietet die Eva Mayr-Stihl Stiftung eine verlässliche Unterstützung für zukunftsweisende Projekte in Wissenschaft und Gesundheitswesen.
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