Projektförderung der Evangelischen Stiftungen Osnabrück
Förderung von Projekten gemeinnütziger Institutionen mit Bezug zu Jugend- und Altenhilfe, Erziehung, Volks- und Berufsbildung sowie Studierendenhilfe und Unterstützung benachteiligter Personen. Anträge können jederzeit eingereicht werden, der Verwaltungsrat entscheidet viermal jährlich.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung von Projekten und Bedarfen gemeinnütziger Institutionen und einzelner bedürftiger Personen mit thematischem Bezug zu Jugend- und Altenhilfe, Erziehung, Volks- und Berufsbildung, Studierendenhilfe sowie Unterstützung von körperlich, geistig oder seelisch benachteiligten Personen.
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
- Interessenverbände und sonstige Vereine
Zuwendungsvoraussetzungen
- Gemeinnützigkeit der antragstellenden Institution
- Projektbezug zu Jugend- und Altenhilfe, Erziehung, Volks- und Berufsbildung, Studierendenhilfe oder Unterstützung benachteiligter Personen
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Projektbeschreibung
- Finanzierungsplan
- Gemeinnützigkeitserklärung
- Satzung
Beschreibung
Die Projektförderung der Evangelischen Stiftungen Osnabrück unterstützt zivilgesellschaftliche Initiativen in Niedersachsen mit Zuschüssen für Projekte, die sich dem Wohl von Kindern, Jugendlichen und Senior:innen widmen. Gefördert werden Maßnahmen in den Bereichen Jugend- und Altenhilfe, Erziehung, Volks- und Berufsbildung sowie Studierendenhilfe und sozial benachteiligte Personengruppen. Ein besonderes Kennzeichen der Förderung ist die Möglichkeit, auch kleine, dringende Bedarfe schnell und unbürokratisch zu realisieren – sei es als Projektbeitrag gemeinnütziger Träger oder als Einzelfallhilfe für Bedürftige nach einem verkürzten Verfahren. Die Entscheidung über eingereichte Anträge fällt in der Regel viermal jährlich in der Sitzung des Verwaltungsrats, wobei Anträge jederzeit eingereicht werden können.
Förderberechtigt sind ausschließlich gemeinnützige Organisationen, Interessenverbände oder Vereine mit entsprechendem Projektbezug sowie in Ausnahmefällen bedürftige Einzelpersonen. Für eine erfolgreiche Beantragung sind eine aussagekräftige Projektbeschreibung, ein detaillierter Finanzierungsplan sowie Nachweise zur Gemeinnützigkeit und die Satzung des Antragstellenden erforderlich. Die Einreichung wird durch den Vorstand geprüft und zur Entscheidung an den Verwaltungsrat weitergeleitet. Die Förderung zielt darauf ab, nachhaltige Bildungs-, Sozial- und Teilhabeprojekte zu ermöglichen und benachteiligte Gruppen gleichermaßen in ihrer Entwicklung zu stärken. Interessierte Institutionen können ihre Unterlagen jederzeit an die Stiftungsverwaltung richten, um zeitnah über eine mögliche Unterstützung informiert zu werden.
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