Projektförderung der Evangelischen Zukunftsstiftung Frankfurt und Offenbach
Die Evangelische Zukunftsstiftung Frankfurt und Offenbach fördert innovative Projekte in Kirchengemeinden, Dekanaten und Einrichtungen der Evangelischen Kirche in Frankfurt und Offenbach. Förderantrag und Vergabeordnung online verfügbar.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung gemeindepädagogischer Arbeit, Vorhaben zur Stärkung der Rolle der Kirche in der Öffentlichkeit, Unterstützung der kirchlichen Bildungs- und Beratungsarbeit, des interkulturellen und interreligiösen Dialogs sowie der evangelischen Stadtkirchenarbeit in Frankfurt und Offenbach.
Förderfähige Ausgaben
- Personalaufwendungen
- Sachkosten
- Materielle Zuwendungen
- Ideelle Zuwendungen
Nicht förderfähige Ausgaben
- Nicht-gemeinnützige Maßnahmen
- Primär wirtschaftliche Projekte
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
- Öffentliche Einrichtungen
- Bildungseinrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Satzungsgemäße kirchliche Institutionen im Evangelischen Regionalverband Frankfurt und Offenbach
- Gemeinnützig anerkannte Organisation
- 50% Eigenfinanzierung im Einzelfall
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Projektbeschreibung
- Finanzierungsplan
- Zeit- und Maßnahmenplan
- Nachweis Gemeinnützigkeit und Organisationsstruktur
Bewertungskriterien
- Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit
- Erfolgsaussicht im Sinne des Stiftungszwecks
- Interdisziplinäre Ausrichtung
Beschreibung
Die Evangelische Zukunftsstiftung Frankfurt und Offenbach unterstützt innovativ gestaltete Vorhaben gemeinnütziger kirchlicher Institutionen im Evangelationsraum Frankfurt und Offenbach. Gefördert werden Projekte aus den Bereichen Bildung, Soziales, Kultur und Medien sowie Aus- und Weiterbildung, die den gesellschaftlichen Zusammenhalt und demokratisches Engagement stärken. Im Fokus stehen insbesondere gemeindepädagogische Initiativen, Maßnahmen zur Präsenz der Kirche in der Öffentlichkeit, interkulturelle und interreligiöse Dialogformate sowie Stadtkirchenarbeit. Förderungsempfänger:innen können Kirchengemeinden, Dekanate und weitere Einrichtungen der Evangelischen Kirche sein, sofern sie als gemeinnützig anerkannt und satzungsgemäß organisiert sind. Ein lokal verankerter Bezug sowie ein interdisziplinärer Ansatz erhöhen die Erfolgsaussicht im Sinne des Stiftungszwecks.
Die Finanzierung erfolgt in Form von Zuschüssen mit einer Fördersumme von bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben – dazu zählen Personalaufwendungen, Sach- und materielle Zuwendungen sowie ideelle Leistungen. Die maximale Projektdauer beträgt 24 Monate; eine Eigenbeteiligung von mindestens 50 % ist im Einzelfall erforderlich. Zur Antragstellung werden eine Projektbeschreibung, ein detaillierter Zeit- und Maßnahmenplan, ein Finanzierungsplan sowie der Nachweis der Gemeinnützigkeit und der Organisationsstruktur benötigt. Die Entscheidung basiert auf Kriterien wie Wirtschaftlichkeit, Zweckmäßigkeit und Erfolgsaussicht. Anträge können jederzeit eingereicht werden; die entsprechenden Formulare und die Vergabeordnung stehen online zum Download bereit. Abschlussberichte mit Ergebniskommunikation und gegebenenfalls Zwischenberichte sind Voraussetzung für die Bewilligung und künftige Folgeanträge.
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