Zuschuss

Projektförderung der Friedrich Pongratz-Stiftung

Die Friedrich Pongratz-Stiftung fördert laufend Projekte, Einrichtungen und Einzelpersonen in den Bereichen Bildung, Pflege, Gesundheit, Wissenschaft, Völkerverständigung und Entwicklungszusammenarbeit. Anträge können jederzeit per E-Mail oder Post eingereicht werden.

Bildung Kinder und Jugendliche Gesundheit Wissenschaft Kultur Engagement für gesellschaftlichen Zusammenhalt/Demokratie Entwicklungszusammenarbeit Infrastruktur Medien

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Deutschland (bundesweit)

Förderziel

Förderung von Projekten, Einrichtungen und (teilweise) Einzelpersonen, die dem Stiftungszweck entsprechen, insbesondere in der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich Studentenhilfe, Jugend-, Alten- und Behindertenhilfe, im öffentlichen Gesundheitswesen, in Wissenschaft und Forschung, internationaler Gesinnung, Toleranz, Völkerverständigung, Entwicklungszusammenarbeit sowie in der technischen und baulichen Ausstattung, Durchführung von Workshops, Symposien, Kongressen, Seminaren, Publikationen, Preisen und Wettbewerben.

Antragsberechtigt

  • Gemeinnützige Organisationen
  • Bildungseinrichtungen
  • Privatpersonen
  • Öffentliche Einrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Verwendung der offiziellen Antragsformulare
  • Nachweis der Gemeinnützigkeit
  • Projektskizze mit Projektbezeichnung, -beschreibung, -zeitraum und angestrebten Wirkungen
  • Detaillierter Kosten- und Finanzierungsplan
  • Gegebenenfalls Instrumente zur Projekt-/Selbstevaluation

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Antragsformular
  2. Eidesstattliche Erklärung
  3. Auskunft zu wirtschaftlichen Verhältnissen
  4. Nachweis der Gemeinnützigkeit
  5. Projektskizze
  6. Kosten- und Finanzierungsplan
  7. Instrumente zur Selbstevaluation (optional)

Beschreibung

Die Projektförderung der Friedrich Pongratz-Stiftung unterstützt bundesweit engagierte Initiativen, Einrichtungen und Einzelpersonen in vielfältigen Feldern – von Bildung und Aus- & Weiterbildung über Gesundheits- und Pflegeprojekte bis hin zu Wissenschaft, Forschung und Völkerverständigung. Gefördert werden Vorhaben, die dem Stiftungszweck entsprechen und zur Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts, zur Förderung demokratischer Werte oder zur Entwicklungszusammenarbeit beitragen. Auch Kultur- und Medienprojekte, landwirtschaftliche Initiativen sowie Infrastruktur- und Städtebauvorhaben können eingereicht werden. Die Stiftung gewährt laufend Zuschüsse für Workshops, Symposien, Publikationen, Preise und Wettbewerbe und vergibt Stipendien zur Unterstützung von Schüler:innen und Studierenden. Anträge können jederzeit ohne feste Fristen elektronisch oder postalisch eingereicht werden; ein schneller Entscheidungsprozess ist durch regelmäßige Sitzungen von Vorstand und Aufsichtsrat sichergestellt.

Förderberechtigt sind gemeinnützige Organisationen, öffentliche Einrichtungen, Bildungsträger sowie Privatpersonen mit gemeinnützigem Projekt. Für eine erfolgreiche Antragstellung müssen offizielle Antragsformulare verwendet und eine Projektskizze mit Bezeichnung, Beschreibung, Zeitraum und angestrebten Wirkungen vorgelegt werden. Ergänzt wird der Antrag durch einen Nachweis der Gemeinnützigkeit, einen detaillierten Kosten- und Finanzierungsplan, eine eidesstattliche Erklärung zur wirtschaftlichen Situation und – falls vorhanden – Instrumente zur Projekt- beziehungsweise Selbstevaluation. Auf Grundlage dieser Unterlagen prüft die Stiftung die Förderwürdigkeit des Vorhabens und benennt gegebenenfalls weitere Finanzierungsquellen. Durch diese transparente und kontinuierliche Förderroutine eröffnet die Friedrich Pongratz-Stiftung vielfältige Möglichkeiten, innovative Projekte voranzutreiben und nachhaltig zu etablieren.

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