Projektförderung der Gisela und Erwin Sick Stiftung
Die Gisela und Erwin Sick Stiftung unterstützt auf Antrag einzelne Projekte in den Bereichen Jugend und Erziehung, Bildung, Berufsbildung, Wissenschaft und Forschung mit Schwerpunkt Naturwissenschaften. Anträge können jederzeit digital eingereicht werden.
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Förderkriterien
Förderziel
Die Stiftung fördert projektbezogen Jugend und Erziehung, Bildung, Berufsbildung einschließlich Studentenhilfe sowie Wissenschaft und Forschung mit Schwerpunkt Naturwissenschaften, um jungen Menschen Zugang zu guter Bildung zu verschaffen und sie für das Lernen zu begeistern.
Nicht förderfähige Ausgaben
- Projekte außerhalb des Stiftungszwecks
- Projekte mit politischem oder religiösem Hintergrund
- Parteien oder parteinahe Institutionen
- Feste, Jubiläen, Tagungen o. ä.
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
- Bildungseinrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Anerkennung der Gemeinnützigkeit
- Juristische Person
- Projektbezogene Förderung
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Projektbeschreibung
- Kostenvoranschlag
- Finanzierungsplan
- Aktueller Registerauszug
- Satzung
- Nachweis der Vertretungsberechtigung
- Nachweis der Gemeinnützigkeit
- Ausgefülltes Antragsformular
Beschreibung
Die Gisela und Erwin Sick Stiftung bietet gemeinnützigen Organisationen und Bildungseinrichtungen aus Baden-Württemberg und ganz Deutschland eine kontinuierliche Projektförderung in den Bereichen Kinder und Jugendliche, Bildung, Aus- und Weiterbildung sowie Forschung und Wissenschaft mit Schwerpunkt Naturwissenschaften. Zielsetzung ist es, jungen Menschen durch innovative, praxisnahe Vorhaben Zugang zu hochwertiger Bildung zu ermöglichen und ihre Begeisterung für Forschung und MINT-Themen zu wecken. Förderfähig sind vor allem Projekte von juristischen Personen mit nachgewiesener Gemeinnützigkeit – etwa Kindergärten, Schulen, Ausbildungsstätten oder Hochschulen – die sich an Kinder, Jugendliche, Auszubildende oder Studierende richten. Nicht unterstützt werden Aktivitäten außerhalb des Stiftungszwecks, politisch oder religiös motivierte Vorhaben, parteinahe Einrichtungen sowie reine Fest- oder Tagungsveranstaltungen.
Förderanträge können jederzeit digital eingereicht werden und werden als zweckgebundene Zuschüsse vergeben. Die Einreichung umfasst eine aussagekräftige Projektbeschreibung, einen detaillierten Kostenvoranschlag, einen Finanzierungsplan sowie Nachweise zur Gemeinnützigkeit, Satzung, Registerauszug und Vertretungsberechtigung. Nach einer fachlichen Prüfung durch den Stiftungsrat erfolgt die Bewilligung auf Basis der verfügbaren Mittel. Abschließend ist ein Verwendungsnachweis mit kurzem Abschlussbericht vorzulegen. Durch dieses transparente Verfahren unterstützt die Stiftung bundesweit zukunftsweisende Projekte, die junge Menschen zu aktiven und kreativen Gestalter:innen ihrer eigenen Bildungskarriere machen.
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