Projektförderung der Hans-Kauffmann-Stiftung
Die Hans-Kauffmann-Stiftung fördert Projekte qualifizierter Antragsteller in den Satzungsbereichen „Erziehung und Bildung“ sowie „Kunst und Kultur“. Anträge können jederzeit per Post oder E-Mail eingereicht werden.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung von Projekten und Veranstaltungen sowie Stipendien- und Hochbegabtenprogrammen in den Bereichen Bildung und Erziehung sowie Kunst und Kultur, um kreative Energien und künstlerische Entwicklung bei Kindern und Jugendlichen zu wecken und der Öffentlichkeit kulturelle Inhalte zugänglich zu machen.
Nicht förderfähige Ausgaben
- Mittel zur Schließung allgemeiner Haushaltslücken
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
- Bildungseinrichtungen
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Vorhaben entsprechen den Satzungsschwerpunkten Erziehung und Bildung bzw. Kunst und Kultur
- Nachweis von Innovationsfähigkeit
- Nachhaltigkeitskonzept des Projekts
- Originalität des Projektansatzes
- Engagement des Antragstellers bei der Gewinnung weiterer Förderpartner
- Mehr anzeigen
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Kontaktdaten des Antragstellers und Projektleiters
- Qualifikationen und Referenzen
- Detaillierte Projektbeschreibung inkl. Beteiligte, Ort, Termine und Kosten
- Fotomaterial und Logos mit Nutzungsrechtsnachweis
- Realistische Kosten- und Einnahmenkalkulation
- Kontaktdaten weiterer Förderer
Bewertungskriterien
- Innovationsfähigkeit
- Nachhaltigkeit
- Originalität
- Engagement bei Förderpartnersuche
Beschreibung
Die Hans-Kauffmann-Stiftung unterstützt in ganz Deutschland gemeinnützige Organisationen, Bildungseinrichtungen und Privatpersonen bei der Umsetzung innovativer Projekte in den Bereichen Erziehung, Bildung sowie Kunst und Kultur. Durch fortlaufende Vergabe von Zuschüssen werden Vorhaben gefördert, die kreative Energien und künstlerische Entwicklung bei Kindern und Jugendlichen wecken. Im Fokus stehen dabei kulturelle Veranstaltungsformate, Stipendien- und Hochbegabtenprogramme ebenso wie medienpädagogische oder musikalische Initiativen. Entscheidende Bewertungskriterien umfassen Innovationsfähigkeit, Nachhaltigkeit, Originalität und das Engagement der Antragsteller:innen bei der Gewinnung weiterer Förderpartner:innen. Nicht gefördert werden Vorhaben, die der Deckung allgemeiner Haushaltslücken dienen.
Für die Antragstellung sind umfassende Unterlagen einzureichen: Kontaktdaten von Antragsteller:in und Projektleitung, Qualifikationen und Referenzen, eine detaillierte Projektbeschreibung mit Angaben zu Beteiligten, Ort, Terminen und Kosten sowie eine realistische Kosten- und Einnahmenkalkulation. Ergänzend werden Fotomaterial und Logos mit Nachweis der Nutzungsrechte sowie Kontaktdaten weiterer Förderer verlangt. Projekte, die den Satzungsschwerpunkten „Erziehung und Bildung“ oder „Kunst und Kultur“ entsprechen und die genannten Voraussetzungen erfüllen, können jederzeit per Post oder E-Mail eingereicht werden. Diese kontinuierliche Fördermöglichkeit bietet engagierten Akteur:innen die Chance, kulturelle Inhalte nachhaltig zugänglich zu machen und junge Talente frühzeitig zu fördern.
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