Projektförderung der Herbert Funke-Stiftung
Projektbezogene Zuschüsse für bedürftige sehbehinderte und blinde Menschen sowie gemeinnützige Organisationen. Anträge formlos jederzeit möglich, mindestens vier Wochen vor Projektbeginn einreichen.
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Förderkriterien
Förderziel
Die Herbert Funke-Stiftung unterstützt mit ihren Zuschüssen individuelle Hilfsmittel und thematisch passende Projekte zur Verbesserung der Lebensqualität bedürftiger sehbehinderter und blinder Menschen sowie gemeinnütziger Organisationen.
Förderfähige Ausgaben
- Hilfsmittel für sehbehinderte und blinde Personen
- Projektbezogene Kosten gemäß Kostenvoranschlägen
Nicht förderfähige Ausgaben
- Rückwirkende Kosten
- Zahlungen auf private Konten
- Behindertengerechte PKWs
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
- Gemeinnützige Organisationen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Formloser Antrag
- Mindestens vier Wochen vor Projektbeginn einreichen
- Ausgefüllter Fragebogen
- Einkommensnachweis
- Aktuelles augenärztliches Attest (nicht älter als drei Monate)
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Ausgefüllter Fragebogen
- Einkommensnachweis
- Augenärztliches Attest
- Detaillierter Kosten- und Finanzierungsplan
- Projektbeschreibung
- Zeitplanung
- Angaben zu parallel gestellten Anträgen
Bewertungskriterien
- Übereinstimmung mit Stiftungszwecken
- Nachweis von Dringlichkeit und Bedürftigkeit
Beschreibung
Die Herbert Funke-Stiftung unterstützt bundesweit bedürftige sehbehinderte und blinde Menschen sowie gemeinnützige Organisationen mit projektbezogenen Zuschüssen. Im Zentrum der Förderung stehen individuelle Hilfsmittel, die zur Verbesserung der Lebensqualität beitragen, sowie thematisch passende Projekte aus den Bereichen Soziales, Gesundheit, Arbeit & Soziales. Förderanträge können fortlaufend und formlos gestellt werden, müssen jedoch mindestens vier Wochen vor Projektbeginn eingereicht werden. Die Stiftung legt großen Wert darauf, dass Antragsvorhaben mit den Stiftungszwecken übereinstimmen und sowohl Dringlichkeit als auch Bedürftigkeit plausibel dargelegt werden.
Für eine vollständige Antragstellung sind ein ausgefüllter Fragebogen, Einkommensnachweis, aktuelles augenärztliches Attest (nicht älter als drei Monate), detaillierter Kosten- und Finanzierungsplan, Projektbeschreibung und Zeitplanung sowie Angaben zu parallel gestellten Anträgen erforderlich. Förderfähige Ausgaben umfassen Hilfsmittel für sehbehinderte und blinde Personen sowie projektbezogene Kosten gemäß Kostenvoranschlägen. Nicht gefördert werden rückwirkende Kosten, Zahlungen auf private Konten und behindertengerechte PKWs. Die Entscheidung über die Zuwendung erfolgt in der Regel innerhalb von vier Wochen nach Eingang aller Unterlagen. Bei längerfristigen Projekten sind Zwischen- und Abschlussberichte vorzulegen. Diese transparenten Prozesse gewährleisten, dass Mittel zielgerichtet und effizient im Sinne der Stiftung verwendet werden.
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