Projektförderung der Hermann Reemtsma Stiftung
Die Hermann Reemtsma Stiftung unterstützt auf Antrag gemeinnützige und mildtätige Institutionen in Nord- und Ostdeutschland (vereinzelt Polen und England) mit Projektförderungen in den Bereichen Kultur (Baudenkmalpflege, Restaurierung, Kulturerhalt, Museumsankauf) und Soziales (frühe Kindheit, ländlicher Raum, Empowerment von Frauen, Wohnungslosenhilfe, Hospizarbeit). Anträge sind jederzeit formlos schriftlich möglich; Fristen für die Vergabe sind der 1. März für Mai-Entscheidungen und der 1. September für November-Entscheidungen.
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Förderkriterien
Förderziel
Unterstützung kultureller und sozialer Projekte Dritter durch Hilfe zur Selbsthilfe, Erhalt öffentlicher Baudenkmale und Kulturgüter sowie Stärkung von Gemeinsinn, unternehmerischem Denken und Eigeninitiative
Nicht förderfähige Ausgaben
- Privatpersonen
- Veranstaltungen
- Stipendien
- Fortbildungen
- Reisen
- Mehr anzeigen
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
- Stiftungen
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Formloser schriftlicher Antrag per Post oder E-Mail
- Gemeinnütziger Status als Körperschaft des öffentlichen Rechts
- Projekt in den Fördergebieten Kultur oder Soziales
- Eigenanteil und Eigeninitiative der Antragstellenden
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Anschreiben mit Projektbezeichnung und beantragter Summe
- Kurze Projektbeschreibung
- Kostenschätzung bzw. Angebote und Gutachten (Kultur)
- Informationen zu Zielgruppen und Ergebnissen (Soziales)
- Kosten- und Finanzierungsplan
- Zeit- und Maßnahmenplan
- Max. 3 Fotos als Bildmaterial
- Informationen über die antragstellende Institution und handelnden Personen
- Kopie des aktuellen Freistellungsbescheids
Bewertungskriterien
- Passung zum Fördergebiet
- Aussagekräftiger und vollständiger Antrag
- Eigeninitiative und Eigenanteil
Beschreibung
Die Projektförderung der Hermann Reemtsma Stiftung richtet sich an gemeinnützige und mildtätige Körperschaften des öffentlichen Rechts in Brandenburg, Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen. Mit Zuschüssen werden kulturelle Vorhaben wie Baudenkmalpflege, Restaurierung, Kulturerhalt und Museumsankauf ebenso unterstützt wie soziale Initiativen in der frühen Kindheit, im ländlichen Raum, beim Empowerment von Frauen, in der Wohnungslosenhilfe und in der Hospizarbeit. Ziel ist es, öffentliche Baudenkmale und Kulturgüter zu bewahren, Selbsthilfe zu fördern sowie Gemeinsinn, unternehmerisches Denken und Eigeninitiative von Antragstellenden zu stärken. Je nach Projekt können Förderbeträge von einigen Tausend bis zu einer Million Euro gewährt werden. Kooperationen mit weiteren Drittmittelgeber:innen sind ausdrücklich erwünscht.
Förderberechtigt sind Vereine, Stiftungen, Einrichtungen der freien Wohlfahrtspflege, kommunale Träger sowie anerkannte Religionsgemeinschaften. Ein formloser schriftlicher Antrag – per Post oder als PDF per E-Mail – muss eine Projektbeschreibung, Kosten- und Finanzierungsplan, Zeit- und Maßnahmenplan, Kostenschätzungen bzw. Angebote oder Gutachten (bei Kulturprojekten) sowie Informationen zu Zielgruppen und Ergebnissen (bei Sozialprojekten) enthalten. Hinzu kommen ein Anschreiben mit beantragter Summe, bis zu drei Fotos, Angaben zur Institution und eine Kopie des aktuellen Freistellungsbescheids. Die Auswahl erfolgt halbjährlich: Eingänge bis zum 1. März werden im Mai, bis zum 1. September im November durch den Stiftungsvorstand entschieden. Ausgeschlossen sind Dauerförderungen, Zuschüsse für allgemeine Verwaltungshaushalte, Fortbildungen, Reisen, Veranstaltungen, Stipendien, Druckkosten und Mobiliar. Antragstellende, die mit hohem Engagement und klarem Eigenanteil überzeugen, erhöhen ihre Chancen auf eine Förderung.
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