Projektförderung der Holger Koppe-Stiftung (Musik & Erinnerung)
Die Holger Koppe-Stiftung fördert Projekte in den Themenfeldern Musikvermittlung und Erinnerungskultur mit regionalem Schwerpunkt Rhein-Main (Frankfurt) und Leipzig. Anträge für das Förderjahr 2026 sind bis zum 30.03.2026 einzureichen.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung von Projekten zur Vermittlung und Verbreitung ernster Musik, insbesondere für junge Menschen, sowie zur Wachhaltung der Erinnerung an Opfer von Gewaltherrschaft mit dem Ziel, Toleranz, Menschenrechte und Demokratie zu stärken.
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Gemeinnützigkeit
- Projektförderung in den Themenfeldern Musik oder Erinnerung
- Förderung über juristische Person des öffentlichen Rechts oder privatrechtliche gemeinnützige Körperschaft
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Projektbeschreibung
- Finanzierungsplan
- Nachweis der Gemeinnützigkeit
Bewertungskriterien
- Übereinstimmung mit den satzungsgemäßen Zwecken
- Regionale Schwerpunktsetzung (Rhein-Main und Leipzig)
- Fokus auf Musikvermittlung und Erinnerungskultur
Beschreibung
Die Projektförderung der Holger Koppe-Stiftung unterstützt gemeinnützige Initiativen und öffentliche Einrichtungen in Hessen und Sachsen bei der Umsetzung innovativer Vorhaben in den Bereichen Musikvermittlung und Erinnerungskultur. Gefördert werden Vorhaben, die insbesondere für junge Menschen den Zugang zu ernster Musik eröffnen oder das Gedenken an Opfer von Gewaltherrschaft lebendig halten. Mit dem Ziel, Toleranz, Menschenrechte und demokratisches Engagement zu stärken, liegt der regionale Schwerpunkt auf Projekten im Rhein-Main-Gebiet um Frankfurt und im Raum Leipzig. Als Zuschussgeberin legt die Stiftung Wert auf Kooperationen zwischen musikorientierten und historisch-pädagogischen Akteur:innen und sieht in der Verbindung beider Themenfelder eine besondere Chance, freiheitliche Werte nachhaltig zu verankern.
Interessiert sind juristische Personen des öffentlichen Rechts sowie privatrechtliche, gemeinnützige Organisationen, die in ihrem Satzungszweck die Förderung von Kunst, Kultur oder Erinnerung verankert haben. Gefordert werden eine detaillierte Projektbeschreibung, ein Finanzierungsplan und ein Nachweis der Gemeinnützigkeit. Die Beurteilung erfolgt anhand der Übereinstimmung mit den satzungsgemäßen Zielen, der regionalen Ausrichtung in Rhein-Main und Leipzig sowie dem klaren Schwerpunkt auf Musikvermittlung und Erinnerungskultur. Anträge für das Förderjahr 2026 können bis zum 30. März 2026 eingereicht werden; eine fristgerechte Vorlage gewährleistet die Berücksichtigung im kommenden Förderzyklus. Ein früherer Abgabetermin im Oktober des Vorjahres wird empfohlen, um ausreichend Planungsspielraum zu bieten.
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