Projektförderung der JaBe-Stiftung für Kinder und Jugendliche
Die JaBe-Stiftung unterstützt gemeinnützige Organisationen im Rheinland (insbesondere Köln und Düsseldorf) bei der Finanzierung und Umsetzung von Projekten für Kinder und Jugendliche in den Bereichen Bildung, Ausbildung, Erziehung und Jugendhilfe. Förderanträge können jederzeit gestellt werden.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung von Projekten zur Verbesserung der Bildung, Ausbildung, Erziehung und Jugendhilfe für benachteiligte Kinder und Jugendliche im Rheinland, um Chancengleichheit, Integration und persönliche Entwicklung zu stärken.
Förderfähige Ausgaben
- Personalkosten
- Sachkosten
- sonstige Kosten
Nicht förderfähige Ausgaben
- Zuschüsse mit zeitlich unbegrenzter Verpflichtung
- Projekte, die vor Bewilligung begonnen haben
- Kommerzielle Anbieter:innen und Einzelpersonen
- Werbung und Promotion
- Anträge auf Darlehen oder Bürgschaften
- Mehr anzeigen
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Antragsteller muss gemeinnützig sein
- Satzungszwecke müssen mindestens in einem Punkt übereinstimmen oder gesondert begründet werden
- Projekt muss im Rheinland (nahe Köln/Düsseldorf) stattfinden
- Eigenmittelanteil mindestens 10 % der förderfähigen Kosten
- Nachrangigkeit gegenüber öffentlichen Mitteln (öffentliche Fördermittel sind vorab auszuschöpfen)
- Mehr anzeigen
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Förderantrag
- Kosten- und Finanzierungsplan
- Freistellungsbescheid
- Gültige Satzung
- Handelsregisterauszug
Bewertungskriterien
- Ausrichtung am Stiftungszweck
- Nachhaltigkeit und Wirtschaftlichkeit
- Regionale Verankerung
- Eigenmittelanteil
Beschreibung
Die JaBe-Stiftung für Kinder und Jugendliche fördert ganzjährig gemeinnützige Projekte im Rheinland, bevorzugt in Köln und Düsseldorf, die benachteiligte Heranwachsende in den Bereichen Bildung, Ausbildung, Erziehung und Jugendhilfe unterstützen. Als freiwilliger Zuschuss werden jährlich Beträge zwischen 1.000 € und 10.000 € gewährt, bis zu 90 % der förderfähigen Kosten. Gefördert werden unter anderem Personalkosten, Sach- und sonstige projektbezogene Ausgaben. Öffentliche Mittel sind vorrangig auszuschöpfen, Eigenmittel in Höhe von mindestens 10 % der Gesamtfinanzierung sind nachzuweisen. Projekte dürfen vor Antragstellung noch nicht begonnen haben und müssen einen klaren Bezug zu den Stiftungszwecken aufweisen, um Chancengleichheit, Integration und persönliche Entwicklung von Kindern und Jugendlichen nachhaltig zu stärken.
Bewerbungsunterlagen umfassen den ausgefüllten Förderantrag, einen detaillierten Kosten- und Finanzierungsplan, einen aktuellen Freistellungsbescheid, die gültige Satzung sowie gegebenenfalls einen Handelsregisterauszug. Auswahlkriterien sind die inhaltliche Ausrichtung am Stiftungszweck, wirtschaftliche und nachhaltige Wirkung, regionale Verankerung und Eigenmittelanteil. Nach Einreichung in digitaler Form prüft der Stiftungsvorstand die Anträge nach eigenem Ermessen. Bewilligte Zuschüsse gelten als freiwillige Leistungen ohne Rechtsanspruch und werden auf Anforderung ausgezahlt. Abrechnungs- und Reportingunterlagen sind laut Förderrichtlinien fristgerecht einzureichen. Mit dem Abschlussbericht inklusive geeigneter Bilddokumentation endet die Zusammenarbeit formell. Diese Förderinitiative ermöglicht gemeinnützigen Träger:innen die Realisierung innovativer und wirksamer Bildungs- und Jugendhilfeprojekte im Rheinland.
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