Zuschuss

Projektförderung der Jugendstiftung just

Die Jugendstiftung just fördert innovative Projekte katholischer Träger in der Diözese Rottenburg-Stuttgart. Kleinprojekte bis 1.500 € können ganzjährig beantragt werden, Projekte mit höheren Summen werden in den Stiftungsratssitzungen (März/April, Oktober) entschieden.

Kinder und Jugendliche Soziales

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Baden-Württemberg
Fördersumme: bis 1.500 €

Förderziel

Förderung der kirchlichen Jugendarbeit durch innovative Projekte und Maßnahmen von oder mit katholischen Trägern in der Diözese Rottenburg-Stuttgart, um die religiöse, soziale, politische oder kulturelle Ausrichtung und die Persönlichkeitsentwicklung junger Menschen zu unterstützen.

Antragsberechtigt

  • Interessenverbände und sonstige Vereine
  • Gemeinnützige Organisationen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Katholischer Träger der Diözese Rottenburg-Stuttgart
  • Innovatives Projekt im Bereich kirchliche Jugendarbeit

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Projektantrag
  2. Unterzeichnetes Projektformular

Bewertungskriterien

  • Beitrag zu Lebensthemen von Jugendlichen
  • Einzigartigkeit im Einzugsbereich
  • Religiöse, soziale, politische oder kulturelle Ausrichtung
  • Ehrenamtliches Engagement junger Menschen
  • Zielgruppe Jugendliche bis 27 Jahre

Beschreibung

Die Jugendstiftung just unterstützt in Baden-Württemberg katholische Träger:innen innerhalb der Diözese Rottenburg-Stuttgart bei der Umsetzung innovativer Projekte in der kirchlichen Jugendarbeit. Gefördert werden Maßnahmen, die eine religiöse, soziale, politische oder kulturelle Ausrichtung aufweisen und das Engagement von Ehrenamtlichen stärken. Insbesondere sollen junge Menschen bis 27 Jahre in ihrer Persönlichkeitsentwicklung, Werteorientierung und Sinnfindung gefördert werden. Projekte auf Gemeinde- oder Regionalebene, die in ihrem Einzugsbereich einzigartig sind und aktuelle Lebensthemen von Jugendlichen neu und zukunftsweisend aufgreifen, haben dabei besonders gute Chancen. Mit einem Zuschuss von bis zu 1.500 € können kleinere Vorhaben das ganze Jahr über eingereicht werden; höhere Fördersummen werden im Frühjahr (März/April) und Herbst (Oktober) in den Stiftungsratssitzungen entschieden.

Voraussetzung für eine Zuwendung ist ein präziser Projektantrag, der von einem katholischen Träger oder einer gemeinnützigen Organisation der Region initiiert bzw. maßgeblich begleitet wird. Beurteilungskriterien sind unter anderem der Beitrag zu jugendspezifischen Themen, das ehrenamtliche Engagement junger Menschen sowie die Förderung sozialer Kompetenzen und Verantwortungsübernahme. Zur Antragstellung müssen das ausgefüllte Projektformular und der Projektantrag fristgerecht eingereicht werden – sechs Wochen vor den jeweiligen Stiftungsratsterminen bei Anträgen über 1.500 €. Alle notwendigen Unterlagen sowie detaillierte Förderkriterien stehen zum Download bereit. Die Jugendstiftung just begleitet interessierte Träger:innen fachlich und finanziell durch den gesamten Prozess und stellt nach positiver Entscheidung ein Roll-up oder Banner für die Öffentlichkeitsarbeit zur Verfügung.

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