Zuschuss

Projektförderung der Kroschke Kinderstiftung

Die Kroschke Kinderstiftung fördert Projekte gemeinnütziger Vereine, Selbsthilfegruppen und Einrichtungen des Sozial- und Gesundheitswesens in Norddeutschland (Braunschweiger Land, Metropolregion Hamburg). Anträge können digital jederzeit gestellt werden, Entscheidungen erfolgen in Vorstandssitzungen.

Gesundheit

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Hamburg, Niedersachsen
Projektstart ab: 30.06.2026
Nur für gemeinnützige Organisationen

Förderziel

Förderung von Projekten zur Prävention, Therapie und Nachsorge für Kinder mit Behinderung, chronischer oder schwerer Erkrankung sowie in schwieriger Lebenslage; Schwerpunkt auf innovativen, modellhaften und nachhaltigen Konzepten im Bereich Kindergesundheit und Kinderschutz.

Antragsberechtigt

  • Gemeinnützige Organisationen
  • Öffentliche Einrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Gemeinnützigkeit der antragstellenden Organisation
  • Sitz und Tätigkeit im Fördergebiet Norddeutschland (Braunschweiger Land oder Metropolregion Hamburg)
  • Projekt mit Schwerpunkt Prävention, Therapie oder Nachsorge für Kinder

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Freistellungsbescheinigung
  2. Nachweis der Vertretungsberechtigung
  3. Projektbeschreibung
  4. Kosten- und Finanzierungsplan

Bewertungskriterien

  • Innovations- und Modellcharakter
  • Nachhaltigkeit des Konzepts
  • Wirtschaftlichkeit und Eigenmittelnachweis

Beschreibung

Die Kroschke Kinderstiftung unterstützt gemeinnützige Einrichtungen, Vereine und Selbsthilfegruppen im Braunschweiger Land sowie der Metropolregion Hamburg mit projektbezogenen Zuschüssen. Gefördert werden innovative und modellhafte Vorhaben in den Bereichen Prävention, Therapie und Nachsorge für Kinder und Jugendliche mit Behinderung, chronischer oder schwerer Erkrankung sowie in schwieriger Lebenslage. Anträge können ganzjährig digital über das Antragsportal eingereicht werden; über die Vergabe entscheidet der ehrenamtliche Vorstand in den Sitzungen am 30.06., 15.09. und 24.11.2026. Ein Projektstart ist frühestens ab dem 30. Juni 2026 möglich, die Antragstellenden müssen ihren Sitz und ihre Tätigkeit im Fördergebiet nachweisen und als gemeinnützige Organisation registriert sein.

Im Fokus stehen wissenschaftliche, gemeinnützige und mildtätige Zwecke mit nachhaltigem Konzept und wirtschaftlicher Planung. Bei der Bewertung spielen Innovationscharakter, Nachhaltigkeit und ein überzeugender Nachweis von Eigenmitteln eine zentrale Rolle. Für die Antragstellung sind eine Freistellungsbescheinigung, ein Nachweis der Vertretungsberechtigung, eine detaillierte Projektbeschreibung sowie ein Kosten- und Finanzierungsplan vorzulegen. Interessierte Organisationen erhalten nach Registrierung einen persönlichen Link für das mehrstufige Antragsverfahren, das Zwischenspeichern ermöglicht. Durch klare Vorgaben und transparente Kriterien fördert diese Initiative zukunftsweisende Projekte im Kinderschutz und der Kindergesundheit.

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