Zuschuss

Projektförderung der Kulturstiftung des Freistaates Sachsen

Fördert überregional bedeutsame Kunst- und Kulturprojekte im Freistaat Sachsen mit herausragender Qualität und klarem inhaltlichem Profil. Anträge können zweimal jährlich zum 1. März und 1. September gestellt werden.

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Förderkriterien

Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Sachsen
Förderquote: 50% - 90%

Förderziel

Im Rahmen der Projektförderung unterstützt die Kulturstiftung des Freistaates Sachsen überregional wirkungsvolle Kunst- und Kulturvorhaben in Sachsen, die sich durch hohe Qualität und ein eigenständiges Profil auszeichnen. Mit einem jährlichen Fördervolumen von rund 3,6 Mio. € ist dies der größte Förderbereich der Stiftung.

Förderfähige Ausgaben

  • Sachkosten
  • Honorarausgaben
  • Reise- und Übernachtungskosten
  • Versicherungs- und Gebührenausgaben (z. B. GEMA/KSK)
  • Ausgaben für Erwerb oder Herstellung von Gegenständen

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Investive Maßnahmen
  • Projekte mit überwiegend kommerziellen Absichten
  • Benefizveranstaltungen
  • Heimat- und Brauchtumspflege
  • Bereits durch die Stiftung abgelehnte Vorhaben

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen
  • Unternehmen
  • Gemeinnützige Organisationen
  • Öffentliche Einrichtungen
  • Stiftungen
  • Interessenverbände und sonstige Vereine
  • Genossenschaften
  • Existenzgründer/innen
  • Bildungseinrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Wohnsitz oder Sitz im Freistaat Sachsen
  • Projektumsetzung im Freistaat Sachsen
  • Mindestens 5 % Eigenanteil an den Gesamtausgaben

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Projektbeschreibung (3–5 Seiten)
  2. Vorstellung der Antragstellerin / des Antragstellers
  3. Informationen zu maßgeblich Beteiligten
  4. Satzung (bei Vereinen)
  5. Gemeinnützigkeitsbescheinigung (bei gemeinnützigen Vereinen)

Bewertungskriterien

  • Herausragende künstlerische Qualität
  • Klares inhaltliches Profil
  • Überregionale, landesweite oder internationale Wirksamkeit

Beschreibung

Die Projektförderung der Kulturstiftung des Freistaates Sachsen richtet sich an natürliche und juristische Personen, Unternehmen, Vereine, Stiftungen und Bildungseinrichtungen mit Sitz oder Wohnsitz in Sachsen, die Kunst- und Kulturvorhaben mit überregionaler, landesweiter oder internationaler Wirkung planen. Mit einem jährlichen Budget von etwa 3,6 Mio. € ist dies der größte Förderbereich der Stiftung. In den Sparten Bildende Kunst, Darstellende Kunst, Musik, Film, Literatur, Soziokultur, Industriekultur und spartenübergreifenden Projekten werden ausschließlich Vorhaben mit herausragender künstlerischer Qualität und einem klar erkennbaren inhaltlichen Profil unterstützt. Die Begutachtung übernimmt ein unabhängiger Fachbeirat, der zweimal jährlich über die Anträge entscheidet. Ein Eigenanteil von mindestens 5 % der Gesamtausgaben ist verpflichtend, womit die Stiftung zumeist 50 % bis 90 % der zuwendungsfähigen Kosten übernimmt.

Gefördert werden Sach- und Honorarkosten, Reise- und Übernachtungsausgaben, Versicherungs- und Gebührenzahlungen (z. B. GEMA/KSK) sowie Ausgaben für Anschaffungen oder Herstellung von Gegenständen, sofern diese für die Projektdurchführung notwendig und wirtschaftlich sind. Nicht förderfähig sind investive Maßnahmen, kommerziell ausgerichtete Events, Benefizveranstaltungen, Brauchtumspflege oder bereits abgelehnte Vorhaben. Anträge können jeweils bis zum 1. März und 1. September eines Jahres über das Online-Formular eingereicht werden. Zur vollständigen Bewerbung gehören eine prägnante Projektbeschreibung (3–5 Seiten), eine Darstellung der Antragstellenden, Angaben zu maßgeblich Beteiligten sowie bei Vereinen Satzung und Gemeinnützigkeitsbescheinigung. Die Abrechnung erfolgt über einen Verwendungsnachweis mit Sach- und Finanzbericht sowie Belegmaterial. Dieses Förderinstrument eröffnet Kulturakteur:innen in Sachsen die Möglichkeit, ihre innovativen Projekte nachhaltig zu realisieren und über die Landesgrenzen hinaus sichtbar zu machen.

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