Projektförderung der LWL-Kulturstiftung
Die LWL-Kulturstiftung fördert überörtliche, spartenübergreifende und interdisziplinäre Kulturprojekte in der Region Westfalen-Lippe. Anträge sind zweimal jährlich zum 28. Februar und 31. August (jeweils bis 23:59 Uhr) einzureichen.
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Förderkriterien
Förderziel
Die LWL-Kulturstiftung unterstützt Kulturprojekte mit klarem Bezug zu Westfalen-Lippe, um das kulturelle Angebot in der Region zu bereichern, zu vernetzen und neue Impulse zu setzen.
Förderfähige Ausgaben
- Personal- und Honorarkosten
- Sachkosten
- Reisekosten
- Kosten für Öffentlichkeitsarbeit
Nicht förderfähige Ausgaben
- Investive Maßnahmen (Bau, Sanierung, Renovierung)
- Ankäufe
- Reine Publikationsvorhaben
- Institutionelle Dauergelder
- Stipendien
- Mehr anzeigen
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
- Stiftungen
- Interessenverbände und sonstige Vereine
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Sitz oder Projektstandort in Westfalen-Lippe
- Nachweis der Gemeinnützigkeit oder entsprechender Antrag
- Juristische Person
- Projektart: kulturelle Sparten (z. B. Bildende Kunst, Theater, Musik)
- Mindestsumme: in der Regel ab 10.000 €
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Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antragsformular
- Kosten- und Finanzierungsplan
- Ausführliche Projektbeschreibung (Anlage)
- Zeitplan
- Nachweis der Gemeinnützigkeit
Bewertungskriterien
- Regionaler Bezug zu Westfalen-Lippe
- Kultureller Mehrwert
- Überörtliche Ausrichtung
- Netzwerkcharakter
- Öffentlichkeitswirksame Strahlkraft
Beschreibung
Die Projektförderung der LWL-Kulturstiftung richtet sich an gemeinnützige juristische Personen wie Vereine, Stiftungen, gGmbH oder kommunale Einrichtungen, die in Westfalen-Lippe ansässig sind oder dort Kulturprojekte durchführen. Gefördert werden überörtliche, spartenübergreifende und interdisziplinäre Vorhaben in den Bereichen Bildende Kunst, Theater, Tanz, Musik, Film, Literatur, Landeskunde, Museen, Archiv- und Denkmalpflege. Anträge sind zweimal jährlich jeweils bis zum 28. Februar (Schaltjahr 29. Februar) und 31. August um 23:59 Uhr einzureichen. Die Mindestförderhöhe liegt in der Regel bei 10.000 €, die als Fehlbetragsfinanzierung gewährt wird. Ein klarer regionaler Bezug sowie ein nachhaltiger kultureller Mehrwert und Netzwerkcharakter tragen wesentlich zur Bewilligung bei.
Förderfähige Ausgaben umfassen Personal- und Honorarkosten, Sach- und Reisekosten sowie Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit. Investive Bau-, Sanierungs- oder Renovierungsmaßnahmen, reine Publikationsvorhaben, Ankäufe, institutionelle Dauergelder, Stipendien und Vorhaben privater Antragstellender sind ausgeschlossen. Als Bewerbungsunterlagen sind das ausgefüllte Antragsformular, ein detaillierter Kosten- und Finanzierungsplan, eine ausführliche Projektbeschreibung mit Zeitplan und Nachweis der Gemeinnützigkeit vorzulegen. Bewertungskriterien wie überörtliche Ausrichtung, Strahlkraft in der Öffentlichkeit und kooperative Netzwerke werden im Kuratoriumsverfahren berücksichtigt. Die Förderzusage erfolgt nach Prüfung sämtlicher Unterlagen, gefolgt von Abschluss eines förmlichen Vertrags. Mit dieser Unterstützung setzt die LWL-Kulturstiftung Impulse für die kulturelle Vielfalt und Vernetzung in Westfalen-Lippe.
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